Antrag Nr. 0248/2026:
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Neufassung der Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

gemäß § 34 der Geschäftsordnung des Rats der Landeshauptstadt Hannover:

Die Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“

gemäß Anlage 1 mit Wirkung zum 01.Januar 2026 zu beschließen und gleichzeitig die

aktuell geltende Fassung vom 14. Dezember 2000 (zuletzt geändert durch Beschluss vom

18.03.2021) außer Kraft zu setzen.

Begründung


Die Neufassung der „Grundsätze der Sportförderung in der Landeshauptstadt Hannover“ enthält folgende Änderungen:

2.2. g

Die Gleichstellung der Unterkreise des Verbandes Hannoverscher Schützenvereine e.V. mit Zusammenschlüssen und Arbeitsgemeinschaften von sonstigen Sportvereinen. Sowie die Klarstellung der Förderungsgrundsätze für diese. Die Mitgliedsvereine des Verbandes Hannoverscher Schützen Vereine e.V. üben den Schießsport nach der Schießsportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) aus. Wettkampfdisziplinen werden nach den Leitlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes e. V. (DOSB) ausgeführt. Die vier Unterkreise des Verbandes Hannoverscher Schützenvereine e.V. sind für den Austausch, Vernetzung und gemeinsame Schießsportveranstaltungen ihrer Mitgliedsvereine zuständig. Hier stehen die Verknüpfung von Trainings- und Wettkampf Aktivitäten, sowie die gemeinsame Nutzung von Sportstätten im Vordergrund.

3.2.1.1. f

Ausschluss einer Förderung von Maßnahmen zugunsten genutzter Räume die ausschließlich dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dienen, es sei denn, dass diese ein baulicher Teil der Sportstätte sind und eine separate Sanierung der Sportstätte aus baulichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll ist.

3.2.1.2.

Anpassung des Anrechnungsbetrages für Eigenleistung zur Erbringung des Eigenanteils von 15,00€ auf 20,00€.

3.6.1.

Um Sportvereine bei einer Teilnahme bei Pokalendspiel zu entlasten, sollen Pokalendspiele im Fördertext der Teilnahme von Deutschen Meisterschaften gleichgestellt werden. Die LHH zahlt für die Teilnahme von Sportler*innen oder Mannschaften an Deutschen Meisterschaften sowie an anderen bundesweiten Wettbewerben mit gleichwertigem sportlichem Stellenwert (z. B. offene Klassen, Pokalendspiele, nationale Titelwettbewerbe) als Einzelstartende oder Mannschaft einen Zuschuss.

Fraktionsvorsitzende SPD, CDU und FDP