Drucksache Nr. 0247/2013:
Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2, im Übrigen zur Anhörung)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0247/2013
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 133, 1. Änderung - Birkenstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung
    - Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf mit einer Schule, einer Kindertagesstätte, einer Sporthalle sowie eines öffentlichen Spielplatzes -
    entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 133, 1. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Für den innenstadtnahen und dicht besiedelten Stadtteil Südstadt besteht der Bedarf an Infrastruktureinrichtungen, die auf dem Grundstück der Wilhelm-Raabe-Schule (ehemalige Orientierungsstufe Birkenstraße 12) realisiert werden sollen. Der Rat hat am 13.12.2012 ein Entwicklungskonzept für diesen Standort beschlossen, der den Bau einer neuen 4,5 zügigen Grundschule als Ersatz für die Grundschule Meterstraße, einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte und einer Dreifeldsporthalle mit Tribüne umfasst. Die Umsetzung dieser Planung ist nach den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes Nr. 133 nicht zulässig. Die Änderung des Bebauungsplanes ist deshalb erforderlich. Dabei soll auch der vorhandene Spielplatz Ecke Birkenstraße / Seilerstraße erhalten und planungsrechtlich gesichert werden.

Die geplante Errichtung der Infrastruktureinrichtungen dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll deshalb das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden (siehe dazu auch Anlage 2, Abschnitt 5. Verfahren).

61.12 
Hannover / 01.02.2013