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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtBauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 852, 1. Änderung, Am Ahlemer Holz
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
Antrag,
- den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 852, 1. Änderung
Ausweisung als allgemeines Wohngebiet für den Bau von Wohngebäuden (insbesondere Einfamilienhäuser) mit öffentlichen Verkehrsflächen,
Ausweisung von Grünflächen zur Ergänzung der Wohnqualität
Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf Kindertagesstätte und Sporthalle
entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
- die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 852, 1. Änderung zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.
Kostentabelle
Ziel der städtischen Planung ist es, dass eine kostendeckende Siedlungsentwicklung erreicht wird, bei der durch die zu erwartenden Planungsmehrwerte die mit der Entwicklung der Flächen entstehenden Kosten (z. B. für Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen) gedeckt werden können.
Begründung des Antrages
Das Schulzentrum Ahlem an der „Petit-Couronne-Straße“ mit den Schulzweigen der Haupt- und Realschule wird in die Heisterbergschule (HRS) an der „Tegtmeyerallee“ verlegt. Aufgrund der schlechten Bausubstanz soll das Gebäude abgerissen werden und nur die Turnhalle soll erhalten bleiben. Auf dem entstehenden Potenzial sollen Wohnbaulandflächen geschaffen werden. Der gültige Bebauungsplan Nr. 852 setzt Fläche für den Gemeinbedarf Schule fest. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die geplanten Einfamilienhäuser verwirklichen zu können. Es sollen ein allgemeines Wohngebiet, Flächen für den Gemeinbedarf für die Sporthalle und die im Bau befindliche Kindertagesstätte sowie eine öffentliche Grünfläche zwischen der geplanten Wohnbebauung und dem Ahlemer Holz festgesetzt werden.
Die Nachnutzung der Schulflächen dient einer Maßnahme der Innenentwicklung. Es soll deshalb das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden (siehe dazu auch Anlage 2, Abschnitt 5. Verfahren).
61.12
Hannover / 01.02.2013