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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtÄnderung der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover Erhöhung der Entgelte ab 2012 und 2014
Antrag
die Erhöhung der Entgelte in der Entgeltordnung der Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover ab 01.09.2012 und 01.09.2014 in den anliegenden Fassungen zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Entgeltordnung enthält Regelungen, die keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechts zulassen.
Kostentabelle
Es entstehen folgende finanziellen Auswirkungen:
Mehreinnahmen von privatrechtlichen Entgelten
2012 50.000 €
2013 50.000 €
2014 25.000 €
2015 50.000 €
Begründung
Der Vergleich mit anderen Volkshochschulen in der Region Hannover und die allgemeine
Teuerungsrate sowie die Anforderungen der Haushaltskonsolidierung haben es erforderlich gemacht, die Entgelte der VHS zu erhöhen. Nach den vorgeschlagenen Erhöhungen der Hörerentgelte werden sich die Entgelte der VHS Hannover im Mittelfeld der Preise von Volkshochschulen befinden.
Die Erhöhung zum 01.09.2012 berücksichtigt, dass der derzeitige Hauptstandort Theodor-Lessing-Platz aufgrund seiner baulichen Mängel und fehlenden Attraktivität als Weiterbildungseinrichtung nur eine begrenzte Erhöhung der Entgelte zulässt. Es ist eine Erhöhung des Kursentgeltes je Unterrichtsstunde von 2,05 € auf 2,30 € vorgesehen. Gleichzeitig sind die Mindestentgelte geringfügig erhöht worden. Mit der Entgelterhöhung zum 01.09.2012 werden haushaltskonsolidierende Mehrerträge im Umfang von 100.000 € jährlich erwartet (Umsetzung HSK VII). Wegen des Inkrafttretens zum 01.09.2012 sind verwaltungsseitig 50.000 € im Haushalt 2012 vorgesehen.
Der Umzug der VHS in das neue Gebäude in der Schule am Hohen Ufer im Jahr 2014 und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung lassen es zu, eine weitere Erhöhung der Entgelte zum 01.09.2014 vorzuschlagen. Es wird eine Erhöhung des Entgeltes von 2,30 € auf 2,50 € vorgesehen. Darüber hinaus sind erneut die Mindestentgelte moderat erhöht worden. Mit Hilfe dieser zweiten Erhöhungsstufe sollen weitere konsolidierende Ertragssteigerungen im Umfang von 75.000 € (HSK VIII) erreicht werden.
Abweichend von DS 2351/2011 ist der Konsolidierungsbeitrag aus HK VIII nicht in 2013 zu realisieren. Dieser Betrag wird erst ab 2014 erbracht.
| bisher | 01.09.2012 | 01.09.2014 |
Kursentgelt/Unterrichtsstunde | 2,05 € | 2,30 € | 2,50 € |
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Mindestentgelt |
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1 bis 8 Unterrichtsstunden | 5,00 €
| 6, 00 €
| 7,00 € |
9 bis 16 Unterrichtsstunden | 10, 00 € | 11,00 € | 12,00 € |
über 16 Unterrichtsstunden | 20, 00 € | 22,00 € | 25,00 € |
Für Wochenendveranstaltungen mit 1 bis 16 Unterrichtsstunden wird ein Mindestentgelt von..
ab 16 Unterrichtstunden von erhoben. | 10,00 €
20,00 € | 10,00 €
20,00 € | 10,00 €
20,00 € |
Für Kurse, die auf den Hauptschulabschluss vorbereiten wird ein Mindestentgelt von pro Semester erhoben.
| 20,00 € | 27,00 € | 27,00 € |
Für Kurse, in denen Erwachsene das Lesen und Schreiben lernen können wird ein Mindestentgelt von erhoben. | 20,00 € pro Kurs | 30,00 € pro Semester | 30,00 € pro Semester |
43.1
Hannover / 26.01.2012