Antrag Nr. 0245/2020:
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0245/2020 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien

Antrag

Antrag zu beschließen:

§2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen „Hingegen ist für das zweitälteste dieser Kinder das volle Betreuungsgeld zu zahlen, wenn das ältere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gemäß §1 Abs. 4 befreit ist" tritt nicht zum 01. August 2020 in Kraft. Stattdessen wird §2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung folgendermaßen neu formuliert:

Sofern eines oder mehrere dieser Kinder von der Entgeltpflicht gem. §1 Abs. 4 der Entgeltregelung befreit ist/sind, ist für das älteste weitere Kind das halbe Betreuungsentgelt und für alle weiteren Kinder kein Betreuungsentgelt zu zahlen.

Begründung


Das Inkrafttreten von §2, Absatz 4, Satz 2 der Entgeltregelung für die Nutzung städtischer Kindertageseinrichtungen würde insbesondere kinderreiche Familien finanziell benachteiligen. So mussten beispielsweise Eltern mit drei Kindern in der höchsten Beitragsstufe bisher 305 Euro für das erste Kind in der Kita und 160 Euro für das zweite Kind in der Krippe zahlen. Das dritte Kind war in jedem Fall beitragsfrei. Dies machte unterm Strich 465 Euro für beide Kinder. Nun sind die Eltern für das erste Kind zwar beitragsfrei gestellt, aber für das zweite würden in dieser Konstellation 320 Euro und für das dritte noch einmal 160 Euro fällig werden. Die Entlastung der Eltern verkehrt sich in ihr Gegenteil und führt zu einer Mehrbelastung von, in diesem Fall, 15 Euro. In Summe wären nämlich 480 Euro zu zahlen.

Die Intention der Großen Koalition auf Landesebene war hingegen eindeutig: Gerade kinderreiche Familien sollen spürbar finanziell entlastet werden. Dieses Vorhaben würde die Stadt mit ihrer Änderung zunichtemachen.