Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.
I. Entwicklung der Schülerzahlen
Wie die Verwaltung in der Informationsdrucksache Nr. 0134/2012 „Mittelfristige Schulentwicklungsplanung im Grundschulbereich“ dargelegt hat, ist in den kommenden Jahren in einigen Bereichen der Stadt mit stark steigenden Schülerzahlen in den Grundschulen zu rechnen.
Das Anwachsen der Kinderzahlen, verbunden mit einer offensichtlich steigenden Attraktivität einzelner Wohngebiete für junge Familien (Stichwort: Generationswechsel), führt bei der Betrachtung der Einwohnerentwicklung nach Schuleinzugsbereichen in den Stadtteilen Vahrenwald, List und Oststadt insbesondere für die Grundschulstandorte der Grundschulen, Alemannstraße, Comeniusschule, Mengendamm, Brüder-Grimm-Schule und Johanna-Friesen-Schule in absehbarer Zeit zu Raumproblemen.
In den Einzugsbereichen dieser Schulen stellt sich die künftige Einwohnerentwicklung der dort wohnenden 0-10-Jährigen wie folgt dar:
Stadtbezirk Vahrenwald-List :
GS Alemannstraße
0-Jahre | 1-Jahre | 2-Jahre | 3-Jahre | 4-Jahre | 5-Jahre | 6-Jahre | 7-Jahre | 8-Jahre | 9-Jahre | 10-J. |
158 | 158 | 153 | 134 | 131 | 114 | 106 | 86 | 101 | 99 | 99 |
GS Comeniusschule
0-Jahre | 1-Jahre | 2-Jahre | 3-Jahre | 4-Jahre | 5-Jahre | 6-Jahre | 7-Jahre | 8-Jahre | 9-Jahre | 10-J. |
148 | 179 | 138 | 155 | 130 | 127 | 109 | 126 | 108 | 108 | 105 |
GS Mengendamm
0-Jahre | 1-Jahre | 2-Jahre | 3-Jahre | 4-Jahre | 5-Jahre | 6-Jahre | 7-Jahre | 8-Jahre | 9-Jahre | 10-J. |
143 | 141 | 130 | 121 | 110 | 106 | 93 | 92 | 91 | 91 | 93 |
GS Brüder-Grimm-Schule
0-Jahre | 1-Jahre | 2-Jahre | 3-Jahre | 4-Jahre | 5-Jahre | 6-Jahre | 7-Jahre | 8-Jahre | 9-Jahre | 10-J. |
153 | 155 | 146 | 150 | 135 | 126 | 114 | 118 | 104 | 111 | 96 |
Stadtbezirk Mitte :
GS Johanna-Friesen-Schule
0-Jahre | 1-Jahre | 2-Jahre | 3-Jahre | 4-Jahre | 5-Jahre | 6-Jahre | 7-Jahre | 8-Jahre | 9-Jahre | 10-J. |
141 | 143 | 106 | 103 | 114 | 85 | 105 | 109 | 80 | 86 | 86 |
Quelle: Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung am 30.06.2011 nach Grundschulbezirken und Altersgruppen – Bereich Wahlen und Statistik OE 18.8 - STATIS
Der Vergleich der 6-Jährigen (insgesamt 527) mit den 0-Jährigen Kindern (insgesamt 743) in diesen Schulbezirken zeigt ein Plus von über 200 Kindern, die künftig auf die Schulen zukommen werden. Auch wenn erfahrungsgemäß nicht 100% der im jeweiligen Schulbezirk registrierten Kinder tatsächlich in den zuständigen Grundschulen ankommen (z.B. durch den Besuch anderer Grundschulen, Förderschulen, Privatschulen oder anderer Tagesbildungseinrichtungen), so wird dieser Zuwachs langfristig nicht mit den vorhandenen Raumkapazitäten aufgefangen werden können.
Gem. § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet, das notwendige Schulangebot baulich und organisatorisch vorzuhalten. Da alle Grundschulen gleichmäßig von höheren Schülerzahlen betroffen sind, kommt eine Lösung allein durch eine Veränderung der bisherigen Schulbezirke nicht in Betracht. Auch eine Orientierung von Schülerinnen und Schüler in benachbarte Schulen (z.B. zur Grundschule Auf dem Loh oder zur GS An der Uhlandstraße) erweist sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der damit verbundenen Schulweglängen als nicht praktikabel.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, ab dem 01.08.2013 im Stadtbezirk Vahrenwald-List einen zusätzlichen Grundschulstandort zu errichten und zur weiteren Entlastung der betroffenen Schulen Schulbezirksverändungen vorzunehmen.
II. Errichtung einer neuen Grundschule und Aufhebung der HS Rosa-Parks-Schule
Unter Abwägung der im Stadtbezirk Vahrenwald-List vorhandenen schulischen Angebote und im Hinblick auf die künftige Schülerzahlentwicklung im Bereich der weiterführenden Schulen favorisiert die Verwaltung als Standort der neuen Grundschule das Schulgebäude der jetzigen Rosa-Parks-Hauptschule. Dieser Standort bietet sich von der Lage und den Raumkapazitäten her an, hier eine neue Grundschule mit Ganztagsschulbetrieb einzurichten.
Im Schulgebäude der Rosa-Parks-Hauptschule sind neben den Fachunterrichtsräumen insgesamt 16 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) vorhanden, so dass genügend Raumkapazitäten vorhanden sind, um an diesem Standort nebeneinander einen verträglichen Aufbau der Grundschule und Abbau der Hauptschule sicher zu stellen. Der Schulstandort an der Isernhagener Straße wurde in den Jahren 2004 – 2007 in wesentlichen Teilen saniert und ist für den Ganztagsschulbetrieb ausgebaut worden (Mensa, Küche und Freizeitbereiche sind vorhanden).
Die Rosa-Parks-Hauptschule unterrichtet aktuell im Schuljahr 2011/2012 11 Klassen und 2 Förderklassen, so dass bereits heute Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) im Überhang vorhanden sind. In den letzten Jahren hat sich das Anwahlverhalten in den weiterführenden Schulen insgesamt verändert. Der Trend mit der geringen Anwahl von Hauptschule und Realschule setzt sich fort und eine Belebung der Hauptschule kann auf absehbarer Zeit nicht prognostiziert werden. Stadtweit sind im Bereich Hauptschule schon jetzt Überhangkapazitäten zu verzeichnen, die den Schulträger veranlassen, in naher Zukunft hier eine Anpassung der Zügigkeiten an den tatsächlichen Bedarf vorzunehmen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Aufbau der Grundschule zum 01.08.2013 zu beginnen und die Hauptschule bereits ab 01.08.2012 auslaufend aufzuheben. Die neue Grundschule soll zunächst den Arbeitstitel „GS Isernhagener Straße“ erhalten.
III. Änderung der Schulbezirke
Der Schulbezirk der neuen GS Isernhagener Straße soll aus Teilbereichen der bisherigen Schulbezirke der GS Alemannstraße, der GS Comeniusschule und der GS Mengendamm gebildet werden, gleichzeitig wird die GS Brüder-Grimm-Schule um einen Teilbereich ihres bisherigen Schulbezirkes in Richtung GS Mengendamm entlastet und die GS Johanna-Friesen-Schule in Richtung GS Comeniusschule (siehe Anlage 1 – Gesamtübersicht).
Die Schulbezirksänderungen umfassen im Einzelnen folgende Bereiche (die Außengrenze verläuft jeweils auf der Straßenmitte):
a) Von der GS Alemannstraße zur neuen GS Isernhagener Straße
Der neuen Grundschule GS Isernhagener Straße wird folgender Bereich zugeordnet (siehe Anlage 2):
Vahrenwalder Straße, Husarenstraße, Isernhagener Straße, Werderstraße
b) Von der GS Comeniusschule zur neuen GS Isernhagener Straße
Der neuen Grundschule GS Isernhagener Straße wird folgender Bereich zugeordnet (siehe Anlage 3):
Isernhagener Straße, Husarenstraße, Moltkeplatz, Ferdinand-Wallbrecht-Straße, Stromeyerstraße, Gabelsberger Straße, Harnischstraße, Ulrichstraße, Robertstraße, Spichernstraße, Kriegerstraße, Am Welfenplatz, Celler Straße, Am Welfenplatz, Schützenstraße
c) Von der Grundschule Mengendamm zur neuen GS Isernhagener Straße
Der neuen Grundschule GS Isernhagener Straße wird folgender Bereich zugeordnet (siehe Anlage 4):
Isernhagener Straße, Niedersachsenring, Ferdinand-Wallbrecht-Straße, Moltkeplatz, Husarenstraße
d) Von der GS Johanna-Friesen-Schule zur GS Comeniusschule
Der GS Comeniusschule wird folgender Bereich zugeordnet (siehe Anlage 5):
Wedekindstraße, Hohenzollernstraße, Kleine Pfahlstraße, Bödekerstraße, Gretchenstraße
e) Von der GS Brüder-Grimm-Schule zur GS Mengendamm
Der GS Mengendamm wird folgender Bereich zugeordnet (siehe Anlage 6):
Podbielskistraße, Holbeinstraße, Walderseestraße, Fritz-Beindorff-Allee
Die Neuzuschnitte der Schuleinzugsbereiche sind so gewählt, dass es zu einer gleichmäßigen Entlastung aller Schulen kommt und unzumutbare Schulweglängen vermieden werden. Die städtische Satzung über die Festlegung der Schulbezirke ist entsprechend anzupassen.
Alle beschriebenen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden im Vorfeld mit den betroffenen Schulleitungen so besprochen und abgestimmt.
Die Verwaltung bittet, den Anträgen zuzustimmen und damit einverstanden zu sein, dass die erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung der GS Isernhagener Straße und zur Aufhebung der Rosa-Parks-Hauptschule bei der Landesschulbehörde beantragt werden.