Antrag Nr. 0244/2025:
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Großmarkt Hannover – Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0244/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Großmarkt Hannover – Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah mit der Großmarkt Hannover GmbH in Verhandlungen über die Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages einzutreten. In diesem Zusammenhang soll frühzeitig der Erbbaurechtsvertrag mit dem Erbbaurechtsnehmer der Enklave, die in das Großmarktgelände eingebettet ist, abgelöst, diese Fläche zukünftig dem Großmarkt zur Verfügung gestellt und in den Erbbaurechtsvertrag mit der Großmarkt Hannover GmbH überführt werden.

Begründung

Der Großmarkt Hannover ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherung der Versorgung der Landeshauptstadt und von Teilen der Region Hannover mit frischen Lebensmitteln, voran mit Obst und Gemüse. Ein erheblicher Anteil dessen stammt aus der Region Hannover und wird in wesentlichen Teilen auf Wochenmärkte in der Landeshauptstadt und in verschiedene Gemeinden in der Region Hannover ausgeliefert. Zudem beziehen etliche größere Versorgungseinrichtungen in der Landeshauptstadt, insbesondere Kliniken wie auch städtische Betriebe, ihr Obst und Gemüse vom Großmarkt.

Während der Erbbaurechtsvertrag mit der Großmarkt Hannover GmbH Ende 2039 ausläuft, wird der Erbbaurechtsvertrag für die Enklave, die in das Großmarkt-Gelände eingebettet ist, aber nicht mehr genutzt wird und deren Gebäudebestand inzwischen verfällt, bereits im Jahr 2034 auslaufen.

Um frühzeitig den Bestand des Großmarktes zu sichern und eine Betriebserweiterung auf den eingebetteten Flächen zu ermöglichen, sollen frühzeitig Verhandlungen über eine Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages mit der Großmarkt Hannover GmbH aufgenommen werden. Ziel der frühzeitigen Verhandlungen soll es zudem sein, die eingebetteten Flächen, in das Erbbaurecht des Großmarktes zu überführen.