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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt
Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirksräte zu dem Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2011 einschließlich Investitionsprogramm
Antrag,
das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlagen aufgeführten Anträge und Empfehlungen (insgesamt 85) der Stadtbezirksräte als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen, soweit nicht in den Fachausschussberatungen Anträge aufgegriffen und beschlossen wurden oder eine Fraktion oder ein einzelnes Ratsmitglied sich einzelne Anträge zu eigen gemacht und sie zur Abstimmung gestellt hat oder sie sich auf die Aufteilung der Bezirksratsmittel beziehen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hierzu wurden seitens der Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Aufgrund des § 55 c (2) NGO sind die Stadtbezirksräte bei der Beratung der Haushaltssatzung im Rahmen ihrer Aufgaben nach § 55 c (1) NGO zu hören. Das ist in den Haushaltsplanberatungen der Stadtbezirksräte geschehen. Die Fachausschüsse hatten im Rahmen ihrer Haushaltsplanberatungen Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirksräte ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen. In den Fachausschussberatungen (bis einschließlich 02.02.2011) wurden die Anträge und Empfehlungen zur Kenntnis genommen, ohne dass hierzu explizit Voten abgegeben wurden.
Die von den Stadtbezirksräten beschlossenen Anträge sind als Anlagen - getrennt nach nichtinvestiver Tätigkeit, Wirtschaftsplan des Fachbereichs Gebäudemanagement und Investitionsmaßnahmen - in der Reihenfolge der Teilhaushalte, untergliedert nach den jeweiligen Produkten, beigefügt.
Die Mitglieder der Stadtbezirksräte erhalten diese Drucksache ohne die Anlage zur Kenntnis. Das vollständige Exemplar der Drucksache liegt zur Einsichtnahme im Rathaus bei OE 18.60.1 aus.
20.11
Hannover / 08.02.2011