Drucksache Nr. 0243/2011:
newBIT gGmbH - Gesellschaft für Bildung und Beschäftigung im IT-Bereich
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0243/2011
4
 

newBIT gGmbH - Gesellschaft für Bildung und Beschäftigung im IT-Bereich
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

Antrag,

zu beschließen,
die newBIT gGmbH – Gesellschaft für Bildung und Beschäftigung im IT-Bereich als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Vorhaben der newBIT gGmbH im Bereich Beschäftigung und Qualifizierung richten sich an junge Frauen und junge Männer gleichermaßen und sollen unter anderem eine Erweiterung bisheriger Geschlechterrollenvorgaben erwirken.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die newBIT GmbH wurde 2003 mit dem vornehmlichen Ziel gegründet, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Schwierigkeiten haben sich im Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden, beim Beschreiten ihres Berufsweges und bei der Klärung ihrer Ausbildungsperspektiven zu unterstützen. Ihnen soll durch verschiedene Unterstützungsmaßnahmen eine Integration in die Arbeitswelt ermöglicht werden. Seit ihrer Gründung ist die newBIT GmbH als Bildungsträgerin im Bereich der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit sowie in der Jugendsozialarbeit, hier insbesondere in der Jugendberufshilfe tätig.

Die gemeinnützige newBIT GmbH beantragt nunmehr die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

Die newBIT GmbH trägt mit seiner konzeptionellen Grundausrichtung und seinen unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten zur individuellen und sozialen Entwicklung junger Menschen bei und hilft beim Abbau von Benachteiligung. Die newBIT GmbH leistet hierdurch einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe. Das pädagogische Grundkonzept der newBIT GmbH ist als Anlage 1 beigefügt.

Zweck der newBit GmbH ist nach § 2 des als Anlage 2 beigefügten Gesellschaftsvertrages vom 19.11.2009 die Förderung von Bildung und Erziehung und die Unterstützung benachteiligter Menschen, insbesondere Arbeitsloser, durch ihre Herkunft oder ihr Geschlecht benachteiligter oder physisch oder psychisch gehandicapter Menschen sowie die Bildung, Erziehung und Förderung insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die newBIT GmbH wurde erstmals am 24. 07.2003 vom Finanzamt Hannover – Nord als gemeinnützig anerkannt. Der Freistellungsbescheid vom 24.01.2011 bestätigt erneut die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff Abgabenordnung (Anlage 3).

Die newBIT GmbH ist unter der Nummer 61244 im Handelsregister B des Amtsgerichts Hannover eingetragen. Ein entsprechender Registerausdruck ist als Anlage 4 beigefügt.

Nach § 75 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden, wenn sie

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

2. gemeinnützige Ziele verfolgen,

3. aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande sind und

4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Einen Anspruch auf Anerkennung hat, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mehr als drei Jahre tätig gewesen ist.

Diese Anerkennungsgrundsätze sind im vorstehenden Fall gegeben.

Seit Gründung der newBIT GmbH im Jahr 2003 wird diese durch die Landeshauptstadt Hannover gefördert.

Die gemeinnützige newBIT GmbH ist im Jahr 2007 der Rahmenvereinbarung der Region Hannover zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII beigetreten und beschäftigt eine Kinderschutzfachkraft.

Der Verwaltung sind keine Versagungsgründe für eine öffentliche Anerkennung bekannt.
Eine Anerkennung hat keine Ressourcenauswirkungen.
51.2 
Hannover / 07.02.2011