Drucksache Nr. 0243/2007 N2:
Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änd. - Im Buchenfelde -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
0243/2007 N2
3
 
Die Drucksache erhält der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss zur Beratung. In der 1. Neufassung war sie versehentlich zur Kenntnis ausgewiesen. Im Stadtbezirksrat wurde die Drucksache am 14.02.2007 beraten.

Bebauungsplan Nr. 698, 3. Änd. - Im Buchenfelde -
Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 698, 3. Änd. zu beschließen,
  2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 698, 3. Änd. mit Begründung zuzustimmen und
  3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Der Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr ist fußläufig gegeben. Einkaufsstandorte und sonstige Infrastruktureinrichtungen sind in der Nähe vorhanden.

Kostentabelle

Durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 698 entstehen keine Kosten für die Stadt Hannover. Der Grundstückseigentümer hat sich bereit erklärt, erforderliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu erbringen. Das Architekturbüro Michael Koch, Architektur + Stadtplanung hat in seinem Auftrag allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, einen Vorentwurf für den Bebauungsplan und seine Begründung mit Umweltbericht erarbeitet, die wesentliche Grundlage für den Textteil (Anlage 2) und die zeichnerische Darstellung (Anlage 3) sind.die wesentliche Grundlage für den Bebauungsplan und die Begründung mit Umweltbericht sind.

Begründung des Antrages

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 27.10.2005 bis 28.11.2005 statt. Es gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

In der Anlage 3 zur Drucksache sind die umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün wiedergegeben. Diese Stellungnahmen werden mit dem Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurfsbegründung öffentlich ausgelegt.

61.12 
Hannover / 20.02.2007