Drucksache Nr. 0240/2011:
"Jugendferienwerk Hannover e. V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission für Kinder- und Jugendhilfeplanung
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0240/2011
3
 

"Jugendferienwerk Hannover e. V."
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Antrag,

zu beschließen, den Verein „Jugendferienwerk Hannover e. V.“ als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender Mainstreaming wird vom Verein „Jugendferienwerk Hannover e. V.“ sowohl in der
Planung als auch in den pädagogischen Angeboten der Ferienbetreuung von Kindern und
Jugendlichen berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein „Jugendferienwerk Hannover e. V.“ hat mit Datum vom 03.11.2010 die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt.
Eine Anerkennung ist möglich, wenn die Arbeit des Vereins zur Erfüllung von Aufgaben der
Jugendhilfe beiträgt.
Voraussetzungen hierfür sind, dass der betreffende Träger

1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII seit mindestens drei
Jahren tätig ist,
2. aufgrund der fachlichen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht
unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten
imstande ist und
3. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Der Verein Jugendferienwerk Hannover e. V. wurde am 23. März 2009 gegründet und ist seit dem 28. April 2009 im Vereinsregister
des Amtsgerichtes Hannover eingetragen (Anlage 1).
Laut Satzung (Anlage 2) ist primärer Zweck des Vereins die Förderung der Jugendhilfe,
welche insbesondere durch Aktivitäten wie die Entwicklung, Organisation und Durchführung
von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen verwirklicht werden soll.
Dabei werden insbesondere Maßnahmen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
sowie Maßnahmen für Kinder allein erziehender Mütter und Väter zwecks besserer
Vereinbarkeit von Familie und Beruf konzipiert.

Gemäß der Zielsetzung des Vereins werden bisher folgende Schwerpunkte wahrgenommen:
· Die Sommerferienbetreuung in der Freiluftschule Burg wurde erstmals im Jahr 2006
zunächst noch unter Trägerschaft des RSV Hannover durchgeführt. Von zunächst 45 Kindern und 4 Betreuungskräften stieg die Nachfrage stetig bis zuletzt auf 174 Kinder mit 18 Betreuungskräften im Jahr 2010.
· Seit 2009 bietet der Verein eine Herbstfreizeit auf der Insel Norderney an.
· Weitere Maßnahmen in den Oster- und Herbstferien auf Juist und in Celle sind in Planung.

Darüber hinaus verfolgt der Verein das Ziel, das Interesse an Kinder- und Jugendarbeit
sowie die Gewinnung und Fortbildung ehrenamtlicher Menschen für Maßnahmen des
Vereins zu stärken. Betreuungskräfte der Ferienmaßnahmen werden deshalb ermuntert und finanziell unterstützt, wenn sie sich in die Ausbildung zur Jugendgruppenleitercard (JuLeiCa) begeben wollen.

Die Aktivitäten des Vereins „Jugendferienwerk Hannover e.V.“ stehen sowohl Kindern und
Jugendlichen der Landeshauptstadt Hannover als auch der Region Hannover offen.

Die Gemeinnützigkeit des Vereins ist im Sinne der Förderung der Jugendhilfe anerkannt.
Der entsprechende Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hannover liegt vor (Anlage 3).

Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an familiengerechten Angeboten, die zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, ist der Ausbau der so genannten
„Wohnortnahen Ferienbetreuung“ dringend erforderlich.

Das Jugendferienwerk Hannover e. V. leistet hier einen nicht unerheblichen Beitrag der
Jugendhilfe vor allem für Kinder aus den Stadtbezirken Herrenhausen-Stöcken und Nord,
aber auch darüber hinaus.

Der Träger ist selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII),
wenn auch nur in einem Teilbereich.

Die Ziele des Vereins liegen ausschließlich innerhalb der Jugendhilfe und die Tätigkeit des
Trägers – Ferienbetreuungsangebote – richtet sich an alle Kinder und
Jugendlichen und dient nicht eigenwirtschaftlichen Interessen.

Es wird deshalb empfohlen, dem Verein Jugendferienwerk Hannover e. V. die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu gewähren.
51.5 
Hannover / 04.02.2011