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Grundschule Ahlem, Unterdeckenaustausch im Treppenhaus und Flur
Antrag,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO, zur in der Grundschule Ahlem durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit) und
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 3.365.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich unabhängig von geschlechtlicher
Identität aus.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Prüfergebnis ist in geringem Maße negativ, weil zusätzliche Baumaterialien verwendet werden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118 Produkt 21102 | Gebäudemanagement Grundschulen |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Sach- und Dienstleistungen |
€3,365,000.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€3,365,000.00) |
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Finanzierung
Die Aufwendungen für die Instandsetzung von insgesamt 3.365.000 € stehen im Teilergebnishaushalt, TH 19, Produkt 11118, in den Haushaltsjahren 2026/2027 zur Verfügung.
Die jährlich zusätzlich anfallenden Kosten führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 21102 Grundschulen.
Begründung des Antrages
Schulentwicklung
Die Grundschule Ahlem ist eine 4-zügige Grundschule im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Im Schuljahr 2025/2026 wird sie laut Schulstatistik von insgesamt 320 Schüler*innen – inklusive der Doppelzählung von Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung – besucht. Der Standort wird auch langfristig zur Schulversorgung im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt benötigt.
Allgemeines / Maßbeschreibung:
Auf Grundlage des Brandschutzkonzeptes und von statischen Untersuchungen ist aus Sicherheitsgründen der Austausch von Unterdecken erforderlich.
Damit verbunden ist die Entfernung von im derzeitigen eingebauten Zustand ungefährlichen Schadstoffen sowie die teilweise statische Ertüchtigung Deckenkonstruktion. Zusätzlich werden aus wirtschaftlichen Gründen in diesem Zuge Abwasserleitungen ausgetauscht und Elektroleitungen vorbereitet. Für während der Bauphase notwendige 2 allgemeine Unterrichtsräume werden 2 mobile Raumeinheiten aufgestellt.
Weitere Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.
Barrierefreiheit
Im Rahmen der Genehmigung wurde der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Dezernat III, beteiligt. Die Barrierefreiheit ist aber nicht betroffen.
Terminplanung
Parallel zur Unterdeckensanierung ist die Installation eines Außensonnenschutzes (separate Beschlussvorlage) vorgesehen. Hierdurch entstehen Synergien im Hinblick auf die Leitungsverlegung in den Unterdecken, die Nutzung der Außengerüste und die Arbeit des Sicherheitskoordinators. Auch wird eine zusätzliche Belastung des Schulbetriebs vermieden.
19 .2
Hannover / Jan 29, 2026