Antrag Nr. 0238/2020:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 3099/2019 N1 (Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0238/2020 (Originalvorlage)
3099/2019 N1 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der CDU-Fraktion gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 3099/2019 N1 (Beschluss einer Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover)

Antrag

eine Stellplatzsatzung für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover gemäß der beigefügten Anlage 1 zu beschließen.

Es werden folgende Änderungen in der Satzung gemäß der Anlage 1 vorgenommen:

0. Die Aufteilung in drei Zonen ist – analog dem Vorgehen bei Wohngebäuden, also ebenfalls mit dem Ziel der Reduktion der Richtzahl – entsprechend auszuweiten auf Gewerbegebäude (Nummern 2, 3 und 9 des Anhang 1).
0. Der Geltungsbereich der Stellplatzsatzung wird auf Fahrradabstellanlagen (§ 48 NBauO) erweitert. Die Richtzahlen für den Bedarf an Fahrradabstellplätzen sind ebenfalls in die vorgenommenen drei Zonen aufzuteilen und für die Zonen A und B zu erhöhen.
0. In die Stellplatzsatzung ist die derzeit gültige „Satzung über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Einstellplätze von Kraftfahrzeugen in Hannover“ zu integrieren, die dann als eigenständige Satzung außer Kraft gesetzt wird. Anstatt einer Berechnung anhand des Bodenrichtwerts wird ein nach Zonen gestaffelter Festbetrag gesetzt.
0. Bei Studierenden-Wohnheimen und –Wohnungen (Nummer 1.6 im Anhang 1) ist lediglich 1 Einstellplatz je 15 Betten vorzuhalten.

Die Drucksache ist nach Anpassung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung


Zu 1.) In dichtbesiedelten Stadtgebieten kann ebenfalls von einer hohen Richtzahl von Kfz-Stellplätzen für das Gewerbe abgesehen werden. Auch hier ist eine Reduzierung von Stellplätzen zur Minderung von Baupreisen sinnvoll.

Zu 2.) Der Fahrradverkehr nimmt immer weiter zu. Schon jetzt sind verfügbare Abstellflächen kaum ausreichend und sollten dementsprechend weiter ausgebaut werden. Die Aufnahme von Abstellplätzen für Fahrräder in die Stellplatzsatzung ist rechtlich möglich.

Zu 3.) In Hannover wird die Ablösung von notwendigen Kfz-Einstellplätzen bisher in einer gesonderten Satzung geregelt. Die darin enthaltende Kostenermittlung führt stets zu einer Einzelfallberechnung anhand des Bodenrichtwertes und erfordert daher mehr Arbeit. Eine Zusammenführung beider Satzungen und die Einführung eines nach Zonen gestaffelten Festbetrages sind unter dem Gesichtspunkt der Entbürokratisierung geboten.

Zu. 4.) Bisher ist das Verhältnis von 1 Einstellplatz je 5 Betten geplant. Da die meisten Studenten mit dem ÖPNV oder dem Rad unterwegs sind, kann hier die Richtzahl gesenkt werden.