Drucksache Nr. 0234/2005 N1:
Richtlinien für die Auswahl der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0234/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Neufassung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt Wirtschafts und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
In den Stadtbezirksrat Mitte zur Kenntnis
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0234/2005 N1
1
 

Richtlinien für die Auswahl der Stände für den Weihnachtsmarkt der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die in der Anlage beigefügten Vergaberichtlinien zum Auswahlverfahren der Stände für den Weihnachtsmarkt 2005 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die positive Entwicklung zu einem schönerem Gesamtbild und einem abwechslungsreicheren Angebot macht den Weihnachtmarkt für Kinder und Erwachsene attraktiver. Deshalb können die Auswirkungen dieser Drucksache als geschlechtsneutral betrachtet werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Evtl. Veränderungen bei den Gebühreneinnahmen werden bei der Ausgabenplanung und im Rahmen der Gebührenkalkulation für die Zukunft berücksichtigt.

Begründung des Antrages

Gemäß § 5 II und § 6 II der Marktsatzung der Landeshauptstadt Hannover sollen die Gestaltung der Stände und die angebotenen Waren dem weihnachtlichen Charakter des Marktes entsprechen.

In allen Bewerbungen sind die Art und die Größe des Geschäfts anzugeben. Ferner ist ein Lichtbild des Geschäfts beizufügen. Im Vorfeld des Auswahlverfahrens wird die Zulässigkeit der Bewerbungen nach § 70 a GewO geprüft.

Nach abgeschlossener Vorprüfung soll für die Vergabe gem. § 5 II der Marktsatzung der Landeshauptstadt Hannover vorrangig das Auswahlkriterium „Attraktivität“ und nachrangig das Auswahlkriterium „bekannt und bewährt“ angewendet werden.

Nach der Rechtssprechung ist eine Festlegung der maßgeblichen Auswahlkriterien erforderlich, um die Auswahlentscheidung für alle Bewerber transparent und nachvollziehbar zu machen. Die Kriterien für die Auswahl und damit die Zulassung und ihr Verhältnis zueinander sind jeweils vor der Entscheidung festzulegen damit eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und somit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes so justiziabel ist (Bay VGH, Urteil vom 31.03.2003 – 4 B 00.2823-rkr./GewArch 2003/8).

Nach der Rechtssprechung ist es dagegen nicht erforderlich, die Kriterien so detailliert festzulegen, dass hierdurch die Einzelfallentscheidung schon vorgegeben wird. Die Prüfung und Entscheidung im Einzelfall unterliegt einem gerichtlich nur begrenzt nachprüfbaren Ermessen und die Kriterien sollen die Grundlage für eine einheitliche ermessensgerechte Behandlung der Fälle bilden.

Das Auswahlkriterium Attraktivität umfasst die weihnachtliche Gestaltung der Stände sowie die weihnachtliche Gestaltung des Angebotes.

Um die Attraktivität zu erhöhen, wird an dem Vorhaben festgehalten, das Verhältnis der Imbiss- und Getränkestände (60%) zu den Anbietern von Kunsthandwerk und Weihnachtsartikeln (40%) in ein Verhältnis von annähernd 50% zu 50% umzuwandeln, und damit den Charakter eines Marktes mit einem großen Angebot von weihnachtlichen Verkaufsartikeln zu fördern. Dies setzt eine Reduzierung der Imbiss- und Getränkestände voraus.

Die Auswahlkriterien zur Prüfung der Attraktivität der Stände sind in der Anlage festgeschrieben. Die übrigen vergabeerheblichen Grundsätze wie "Zuverlässigkeit" ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen und sind durch die Rechtsprechung so weit geklärt, dass der Erlass von Vergaberichtlinien hierzu nicht sinnvoll erscheint.
23.4 Fl
Hannover / 16.02.2005