Drucksache Nr. 0233/2004:
Bebauungsplan Nr. 1197, 1. Änd.
- Jugendeinrichtung Voltmerstraße -

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 23.02.2004: Stadtbezirksrat Nord: Drucksache wurde durch Neufassung ersetzt
  • Durch Neufassung erledigt: Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Ratsversammlung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0233/2004
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1197, 1. Änd.
- Jugendeinrichtung Voltmerstraße -

Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,


1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1197, 1. Änd. zu beschließen,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1197, 1. Änd. mit Begründung zuzustimmen
und
3. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


In Hainholz sind viele Familien durch die soziale und finanzielle Lebenssituation mit ihrer Aufgabe zur Förderung und Erziehung ihrer Kinder allein überfordert. Mit dem Bau eines Kinder- und Jugendhauses wird das bestehende Betreuungsangebot abgesichert und ausgebaut. Für viele Familien bedeutet dies eine konkrete Entlastung. Da der Anteil von Alleinerziehenden im Stadtteil sehr hoch liegt, ist davon auszugehen, dass von dieser Entlastung überdurchschnittlich Frauen profitieren können.

Auf die inhaltliche Tätigkeit einer Kinder- und Jugendeinrichtung wird in der Begründung unter Punkt 2.1 eingegangen. Im Rahmen des Projektes soll insbesondere auch den sogenannten „Lückekindern“, die zu alt für den Hort und zu jung für den Jugendtreff sind, ein offenes Programm einschließlich Mittagstisch geboten werden. Die Jugendlichen und Kinder werden intensiv an der programmatischen wie auch der räumlichen Planung beteiligt.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1197, 1.Änd. werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Pkt. 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages


Der Bezirksrat Nord fasste am 29.04.2002 den Beschluss zur vorgezogenen Bürgerbeteiligung mit dem Planungsziel, auf einer südlichen Teilfläche des Grundstücks der ehemaligen Ansgarkirche an der Voltmerstraße eine Kinder- und Jugendeinrichtung zu errichten. Die Notwendigkeit für die Errichtung eines derartigen Treffs in dauerhafter und abgesicherter Form besteht bereits länger und entspricht der Zielsetzung für das Sanierungsverfahren "Soziale Stadt". Es ist geplant , hier dem Lückekinderprojekt "Haini Holz" sowie dem "Kleinen Jugendtreff", die z.Z. in der Voltmerstraße 57 c bzw. in der Schulenburger Landstraße 38 provisorisch untergebracht sind, einen gesicherten Standort zu geben. Hierfür ist es notwendig, den vorhandenen Bebauungsplan Nr.1197 zu ändern und die südliche Teilfläche des ehemaligen Kirchengrundstücks (ca.1640 m²) sowie einen südlich an diese Fläche angrenzenden Grundstücksstreifen der öffentlichen Grünverbindung (ca. 70 m²) als Fläche für den Gemeinbedarf mit der näheren Zweckbestimmung "Kinder- und Jugendeinrichtung" festzusetzen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 06.06.2002 bis zum 05.07.2002 statt. Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gingen keinerlei Hinweise oder Zuschriften ein.

Die gutachterliche Stellungnahme der damaligen unteren Naturschutzbehörde ist als Anlage 3 beigefügt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist aufgrund der geringen Umweltauswirkungen nicht erforderlich.



Um die Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.


 61.11
Hannover / 28.01.2004