Drucksache Nr. 0229/2012:
Antrag der Pestalozzischule auf Errichtung einer Oberschule am Standort der Hauptschule Pestalozzischule in Hannover- Anderten

Inhalt der Drucksache:

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0229/2012
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Antrag der Pestalozzischule auf Errichtung einer Oberschule am Standort der Hauptschule Pestalozzischule in Hannover- Anderten

Antrag,

zu beschließen:

den Antrag der Hauptschule (HS) Pestalozzischule auf Errichtung einer 2-zügigen Oberschule für den Sekundarbereich I als teilgebundene Ganztagsschule (ersatzweise als offene Ganztagsschule) an diesem Standort zum 01.08.2012 abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sind von diesen Planungen gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im März 2011 hat der Niedersächsische Landtag das Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in Niedersachsen verabschiedet, durch das die Oberschule als neue Schulform im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) verankert wird.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 106 Niedersächsisches Schulgesetz und der Verordnung für die Schulorganisation (SchOrgVO) muss die Errichtung einer Oberschule ohne gymnasiales Angebot mindestens zweizügig erfolgen und eine Mindestklassenstärke von 2 x 24 = 48 Schülerinnen und Schüler erreichen. Diese Mindestschülerzahlen müssen über einen Zeitraum von 10 Jahren vom Schulträger nachgewiesen werden.

Für einmal errichtete Oberschulen kann anders als bei Gesamtschulen die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nicht beschränkt werden, so dass der Schulträger bei entsprechenden Anmeldungen ggf. zur Erweiterung bis zur Höchstzügigkeit (6 bzw. 9 zügig mit gymnasialer Oberstufe) und auch zur Teilung der Schule veranlasst sein kann.

Die Schulleitung der Hauptschule Pestalozzischule hat den Schulträger mit Antrag vom 16.10.2011 gebeten, die Errichtung einer Oberschule als Ganztagsschule bei der Schulbehörde zu beantragen. Die Gesamtkonferenz, der Schulvorstand sowie die Eltern– und Schülervertretung haben sich positiv für die Gründung einer Oberschule ausgesprochen.

Die HS Pestalozzischule geht davon aus, dass sie die Vorgaben der Verordnung erreichen wird und rechnet mit einem Anwachsen der Schülerzahlen durch die sich im Auslaufen befindenden Hauptschulen an den Standorten der neu gegründeten Integrierten Gesamtschulen. Aus Sicht der Schule ergibt sich für die Hauptschule langfristig ein größeres Einzugsgebiet, und zwar insbesondere aus den Stadtteilen Anderten, Misburg, Roderbruch, Bemerode, Kleefeld und Kirchrode. Außerdem geht die Schule davon aus, dass künftig ca. 30 Schülerinnen und Schüler das zusätzliche Realschulangebot an diesem Standort in Anspruch nehmen werden.

Derzeit bestehen in Hannover insgesamt 8 Hauptschulen und 10 Realschulen, davon sind 4 Haupt- und 4 Realschulen auslaufend und nehmen keine Schülerinnen und Schüler mehr im 5. Schuljahrgang auf. Weiterhin gibt es 2 kombinierte Haupt- und Realschulen. Im Schuljahr 2011/2012 wurden stadtweit insgesamt in den 5. Schuljahrgängen nur 108 Schülerinnen und Schüler in 7 Klassen der Hauptschulen und 468 Schülerinnen und Schüler in 19 Klassen der Realschulen eingeschult.

In den letzten beiden Schuljahren hat die Pestalozzischule jeweils nur eine Klasse im 5. Schuljahrgang eingerichtet. Zurzeit unterrichtet die Hauptschule 19 Schülerinnen und Schüler im 5. Schuljahrgang und 25 Kinder in Klasse 6.

Die Verwaltung sieht nicht, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung der gewünschten Oberschule erreicht werden und über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden können. Vielmehr geht die Verwaltung davon aus, dass sich das Anwahlverhalten in den weiterführenden Schulen insgesamt weiter verändert und sich der Trend mit der immer geringeren Anwahl von Hauptschule und Realschule fortsetzt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der im September 2011 durchgeführten Elternbefragung zur Neugründung von weiteren Integrierten Gesamtschulen (IGS), wonach zusätzlich zu den bereits bestehenden Schulen zwei weitere Integrierte Gesamtschulen zum Schuljahr 2013/2014 und ab 2016/2017 eine dritte IGS beantragt werden können, wird die Einschätzung der Verwaltung verstärkt, dass die gesetzlich geforderte Mindestschülerzahl über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung einer neuen Oberschule an diesem Standort nicht erreicht wird.

Die Einrichtungen von neuen Integrierten Gesamtschulen werden zu weiteren erheblichen Veränderungen in der Schulstruktur führen und sich insbesondere auch auf das Anwahlverhalten bei Haupt- und Realschulen auswirken.
 
Aus diesem Anlass hat die Verwaltung ein Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Schulformen der weiterführenden Schulen geführt. Es wurde dabei vereinbart,  eine Projektgruppe zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung zu bilden, die die Zukunftsstruktur der weiterführenden Schulen nach Gründung von zwei Integrierten Gesamtschulen zum Schuljahr 2013/14 erarbeiten soll.
 




Vor diesem Hintergrund wird von den Sprecherinnen und Sprechern der einzelnen Schulformen die Errichtung einer Oberschule in Hannover-Anderten zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag der HS Pestalozzischule auf Errichtung einer 2-zügigen Oberschule für den Sekundarbereich I abzulehnen.
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Hannover / Jan 25, 2012