Drucksache Nr. 0227/2020:
Ausbau Bushaltestelle „Grabbestraße“, Erneuerung Fahrbahnoberbau und Nebenanlagen in der Grabbestraße

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0227/2020
1
 

Ausbau Bushaltestelle „Grabbestraße“, Erneuerung Fahrbahnoberbau und Nebenanlagen in der Grabbestraße

Antrag,


1. dem Ausbau der Bushaltestelle mit Erneuerung des Fahrbahnoberbaus und der Nebenanlagen incl. barrierefreier Zuwegungen und Fahrbahnquerungen, wie in der Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 470.000,- € (ohne Straßenabläufe) zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 93 (1) NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54701901
54101912
Bezeichnung ÖPNV / Programm Bushaltestellen und
Gemeindestraßen / nicht beitragsfähiger Straßenbau

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung, Einsehbarkeit von Wartepunkten) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101912
Investitionsmaßnahme 54701901
Gemeindestraßen/nicht beitragsf. Straßenbau
ÖPNV/Programm Bushaltestellen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 151.375,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 470.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -318.625,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Produkt 54701
Gemeindestraßen
ÖPNV
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 3.784,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 31.391,19 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 11.750,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 4.779,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -12.745,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 60.368,13 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -28.976,94 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -41.721,94 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Es wird für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle eine Zuwendung für Vorhaben des straßengebundenen ÖPNVvom Land Niedersachsen in Höhe von ca. 75 % der zuwendungsfähigen Haltestellenkosten erwartet. Die Region Hannover beteiligt sich voraussichtlich mit ca. 12,5 % an den Haltestellenkosten.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 40.000,- € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Grabbestraße (Stadtteil Vahrenwald) verläuft vom Vahrenwalder Platz bis zum Jahnplatz. Dort geht sie über in die Grahnstraße, die an der Melanchthonstraße endet. Sie dient vorwiegend der Erschließung des Wohngebietes und gehört wegen des Linienbusverkehrs zum „Vorbehaltsnetz“ der Stadt. Der Straßenraum wird von Aufenthalt (Wohnen, Baumallee, Marktplatz), mehrgeschossiger Bebauung, Anwohnerparken und dem Busbetrieb geprägt.

In der Fahrbahn der Grabbestraße liegt unter einer dünnen Asphaltdecke historisches Kopfsteinpflaster. Die Fahrbahn ist im Querprofil als unregelmäßiges Rundgewölbe angelegt worden. Die Fahrbahnbreiten variieren zwischen 8,15 m und 10,15 m (zwischen den Borden). Das Parken ist beidseitig zugelassen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe. Abschnittsweise fehlen Entwässerungsrinnen.

Die Verkehrsbelastung wird auf unter 5.000 Kfz / Werktag geschätzt. Der Schwerverkehrsanteil kann als gering (unter 5%) angenommen werden. Es verkehren drei üstra-Buslinien (100, 133, 200). Die Linie 100/200 hat eine dichte Taktung. Der derzeitige Haltestellen-Standort „Grabbestraße“ befindet sich direkt an der Kreuzung mit der Halkettstraße.

Die östliche Nebenanlage gliedert sich in Gehweg und Radweg, die westliche in Gehweg und eine Baumallee. Auf der Westseite sind die gründerzeitlichen Hausfassaden und deren Vorgärten denkmalgeschützt. Die Beläge der Nebenanlagen bestehen überwiegend aus Asphalt. Auf Höhe der Straße Jahnplatz liegt eine in die Fahrbahn vorgezogene „Pflasterzunge“ zur Verbesserung der Sichtverhältnisse für querende Fußgänger.

2. Beschreibung des Vorhabens
Das Vorhaben dient der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, einer nachhaltigen Erhöhung von Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit, und der Erneuerung der Fahrbahn im Bereich der Haltestellen. Die beiden Haltestellenstandorte werden ca. 80 m in Richtung Jahnplatz (nach Norden) „verschoben“. Grund dafür ist die schwierige Anfahrbarkeit der Altstandorte insbesondere durch die Lage direkt an der Kreuzung Halkettstraße. Hier muss die Linie 133 nach einer Linkskurve zu früh die Haltestelle anfahren bzw. nach Abfahrt (in Richtung Süd) scharf rechtsabbiegen. Deshalb können Busse heute nicht direkt am Bord halten. Das stellt für einsteigende Fahrgäste eine Barriere zwischen Bus und Bordstein dar.

Die neuen Standorte liegen zwischen Jahnplatz und der Einmündung Johannes-Lau-Hof. Sie können von Bussen gradlinig und barrierefrei angefahren werden. Für beide Fahrtrichtungen werden Buskaps hergestellt. Die verbleibende Fahrbahnbreite von 6,0 m führt zur allgemeinen Beruhigung des nachfolgenden Verkehrs. Die Haltestellen gehen zu Lasten von Pkw-Stellflächen. Dies wird an den „verlassenen“ Standorten kompensiert.

Die Haltestellen werden umfänglich barrierefrei hergestellt. Flächen zum Aufstellen von Wartehäuschen stehen für beide Fahrtrichtungen zur Verfügung.

Die Gehwege werden im Bereich der Haltestellen erneuert. Die vorgezogene „Pflasterzunge“ auf Höhe Jahnplatz, die Querung der Jahnplatzzufahrt und die Querung der Einmündung Johannes-Lau-Hof werden barrierefrei ausgebaut. Ein Blindenleitsystem wird eingelegt.
Durch das alte, teilweise abgängige Kopfsteinpflaster-Rundprofil der Fahrbahn halten Busse heute mit sehr starker Querneigung zum Gehweg. Außerdem entspricht der Fahrbahnoberbau nicht den starken Beanspruchungen, die durch die vielen An- und Abfahrten der Busse entstehen. Mit dem Ziel einer dauerhaften Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit wird die Fahrbahn - im Bereich der neuen Haltestellen - grundhaft erneuert.

Die Planung erfolgt komplett auf dem Straßengrundstück im Bestand. Die Bäume bleiben erhalten. Es ist geplant, zwei Straßenbäume ergänzend zum Bestand zu pflanzen.


3. UVP

Durch die Erneuerung von Fahrbahn und Nebenanlagen in der Grabbestraße wird sowohl die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung als auch das Nahverkehrsangebot nachhaltig verbessert. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit/Bauablauf

Auf Grundlage des im Mai 2019 gestellten Förderantrags wird für den Ausbau der Bushaltestelle eine Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm des Landes Niedersachsen erwartet.

Ausschreibung und Bauvergabe sollen danach erfolgen. Nach Abschluss des Leitungsbaus erfolgt der Straßenbau. Hierfür sind 2,5 Monate veranschlagt. Diese Arbeiten sollen im Juli 2020 begonnen werden.

Danach wird von der Straßenerhaltung über den ca. 180 m langen Straßenabschnitt Halkettstraße bis Dragonerstraße eine neue Fahrbahndecke in Asphalt eingebaut. Diese Finanzierung erfolgt nicht im Rahmen dieser Beschlussdrucksache.

66.21 
Hannover / 27.01.2020