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Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Stadions Clausewitzstraße 4
Antrag,
die als Anlage beigefügte Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Stadions Clausewitzstraße 4 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Gender-Aspekte sind von dem Erlass der Verordnung nicht betroffen. Alle gesellschaftlichen Gruppen sind von den Regelungen der Verordnung im gleichen Maße betroffen.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Der Beschluss der Verordnung hat keine klimarelevanten Auswirkungen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Das Stadion von Hannover 96 an der Clausewitzstraße wird vom Nachwuchsleistungsbereich von Hannover 96 und derzeit auch von der Drittliga-Mannschaft des TSV Havelse für Punktspiele in den verschiedenen Ligen genutzt. Da dort vermehrt Spiele mit höherem Aufkommen von Besuchenden stattfinden, ist es erforderlich, auch für dieses Stadion eine Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erlassen. Der anliegende Entwurf ist mit Hannover 96 und der Polizei abgestimmt. Er enthält bis auf den Geltungsbereich die gleichen Regelungen wie die bestehende Verordnung für das Stadion an der Robert-Enke-Straße. Die Laufzeit der Verordnung entspricht der Laufzeit des bestehenden Erbbaurechtvertrages für die Flächen des Nachwuchsleistungszentrums mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA.
52.2
Hannover / Jan 28, 2026