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Zuwendung an die Stadt Blantyre zur Unterstützung von Maßnahmen zum Klimaschutz und Versorgung mit sauberem Trinkwasser
Antrag,
zu beschließen, der Stadt Blantyre in Malawi eine Zuwendung zur Unterstützung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Versorgung mit sauberem Trinkwasser in Höhe von insgesamt
180.000 Euro
weiterzuleiten.
Die Zuwendung basiert auf dem Projekt „Global nachhaltige Entwicklung durch Klimaschutzmaßnahmen und Bildung stärken – Gestaltungskompetenz mithilfe von Pflanzprojekten und Brunnenbau für sauberes Trinkwasser in Blantyre fördern“ (s. Informationsdrucksache Nr. 0002/2021) im Rahmen des Programms „Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (NAKOPA) und wird aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Bei allen Projektmaßnahmen werden grundsätzlich alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
|
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0,00 € |
|
Teilergebnishaushalt 67 - Investitionstätigkeit
Produkt 56101 | Umweltschutz |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
194.527,68 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
50.527,68 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
180.000,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-36.000,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-36.000,00 € |
|
Der in der Tabelle ausgewiesene Eigenanteil in Höhe von insgesamt 36.000 € (2020 – 2023) wird im Rahmen der Aufgabenerledigung zu den Themen kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie Stärkung der Städtepartnerschaft Hannover-Blantyre aus den jeweiligen Haushaltsansätzen des Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüros (21.000 Euro) und des Kulturbüros (15.000 Euro) gedeckt.
Zur Finanzierung der Zuwendung in den Jahren 2021-2023 steht die Aufwandsermächtigung gem. § 20 Abs. 4 i.V.m. § 18 KomHKVO aus den im Jahr 2020 erhaltenen zweckgebundenen Erträgen (5.000 Euro) sowie den weiteren vereinbarten Zuwendungen in Höhe von 189.527,68 Euro aus der Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Verfügung (siehe Begründung).
Begründung des Antrages
Im Jahr 2018 hat das Agenda 21‐ und Nachhaltigkeitsbüro ein Pilotprojekt an 21 öffentlichen Primary‐Schools in Blantyre mit Baumpflanzaktionen sowie Workshops zu Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finanziell unterstützt. Das Projekt wurde erfolgreich umgesetzt. Die Stadt Blantyre hat ein sehr großes Interesse daran, alle 61 kommunalen Primary Schools (die 21 Pilotschulen und die 40 weiteren) in der Stadt Blantyre in das Projekt einzubeziehen, um die Trinkwasserversorgung in der Stadt zu verbessern und die Schulgelände als Flächen für Baumpflanzungen als Beitrag zum Klimaschutz zu nutzen.
Vor allem der Bau bzw. die Reparatur von Trinkwasserbrunnen haben eine hohe Priorität, da sauberes Trinkwasser auch zur Verbesserung der Hygienesituation in den Schulen beiträgt, die gerade in der aktuellen Corona-Pandemie eine wichtige Rolle spielt.
Darüber hinaus sollen Fortbildungen und Workshops in den Schulen dazu beitragen, Themen wie z.B. Klimaschutz, Umweltschutz, Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit auch langfristig zu verstetigen.
Vor diesem Hintergrund hat das Agenda 21- und Nachhaltigkeitsbüro federführend und in Kooperation mit dem Kulturbüro im Juli 2020 einen Förderantrag bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eingereicht. Beim zugrundeliegenden Förderprogramm handelt es sich um das sog. Programm „Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (NAKOPA), mit dem entwicklungspolitisch aktive Kommunen unterstützt werden, gemeinsam mit ihren Partnerkommunen lokale Lösungsansätze zu globalen Fragen im Sinne der Agenda 2030 zu entwickeln und in Form von Projekten durchzuführen. Bezuschusst werden entwicklungspolitische Projekte mit Schwerpunkt nachhaltige Daseinsvorsorge, gute lokale Regierungsführung oder Klimaschutz und Klimaanpassung in einem Partnerland.
Der Förderantrag der Landeshauptstadt Hannover wurde Ende November 2020 bewilligt und eine erste Rate in Höhe von 5.000 Euro ist bereits zur Weiterleitung an die Stadt Blantyre eingegangen.
Eine ausführliche Darstellung der geplanten Projektmaßnahmen ist der Informationsdrucksache Nr. 0002/2021 zu entnehmen. Die vertragliche Grundlage zwischen der Fördergeberin (Engagement Global gGmbH als Servicestelle des BMZ) und der Landeshauptstadt Hannover bildet ein sog. „Weiterleitungsvertrag“. Zur Umsetzung der Maßnahmen vor Ort geht die Landeshauptstadt Hannover darüber hinaus mit der Stadt Blantyre eine gesonderte Projektvereinbarung ein, in der die Zusammenarbeit beider Städte geregelt wird sowie alle Verpflichtungen der Stadt Blantyre zur Einhaltung der förderrechtlichen Vorgaben festgehalten sind.
Die Landeshauptstadt Hannover ist laut Weiterleitungsvertrag dazu verpflichtet, die abgerufenen Raten innerhalb von vier Monaten zu verausgaben und abzurechnen.
Die Auszahlung der ersten Raten der Zuwendung an die Stadt Blantyre erfolgen daher aufgrund der zeitlichen Projektplanungen und aufgrund der einzuhaltenden vertraglichen Verpflichtungen mit Engagement Global gGmbH vor Erlangen der Rechtskraft des Haushaltes 2021/2022 und sind für Mitte Februar 2021 und Anfang Mai 2021 vorgesehen.
V-LA21
Hannover / 01.02.2021