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Straßenbenennung im Stadtteil Misburg-Nord
Antrag,
folgende Straßenbenennung zu beschließen:
Die im Bereich des B.-Plans Nr. 1653 in Verlängerung der Straße Am Blauen See nach Osten verlaufende neu entstehende Stichstraße wird einbezogen in den Namen
Am Blauen See.
(Kartenausschnitt s. Anlage)
Berücksichtigung von Gender-Aspekten:
Straßenbenennungen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit.
Mit dieser Drucksache wird die Benennung der neu entstehenden Stichstraße angestrebt, um für die geplanten Neubauten in diesem Bereich eine Adressenzuordnung sicherstellen zu können.
Das neu entstehende Straßenstück ist als Verlängerung der Straße Am Blauen See zu sehen. Das Straßenstück wird somit in die bestehende Benennung einbezogen.
Eine Verwendung des vorhandenen Straßennamens erleichtert den Anwohnerinnen und Anwohnern die Orientierung.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 2.175,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 625,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -2.800,00 € | |
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.
Begründung des Antrages:
Für die Zuordnung geplanter Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1653 wird die Benennung der Stichstraße, welche eine Verlängerung der Straße Am Blauen See in östliche Richtung darstellt, erforderlich. Da die Erschließung über die bereits vorhandene Straße Am Blauen See erfolgen soll, schlägt die Verwaltung vor, dieses neu entstehende Straßenstück in die bereits bestehende Benennung Am Blauen See einzubeziehen.
Die bestehende Straße wurde 1950 nach dem dort liegenden Blauen See benannt.
Die Neubauten erfordern eine postalische Zuordnung zu dem geplanten Straßennamen einschließlich der dazugehörigen Hausnummer. Bei der Landeshauptstadt Hannover existieren für die Vergabe von Grundstücksbezeichnungen sogenannte fachliche Regeln, welche u.a. vorsehen, dass auf der linken Straßenseite ungerade und rechtsseitig gerade Hausnummern vergeben werden.
Die derzeitige Nummerierung der bestehenden Häuser in o.g. Straße erfolgt nicht entsprechend dieser fachlichen Regeln. Mit dieser Straßenbenennung und der damit notwendig werdenden Zuordnung der Neubauten zur Straße Am Blauen See wird auch die Neunummerierung des gesamten Straßenzuges für erforderlich gehalten, um in Notfällen ein sicheres Auffinden zu gewährleisten.
Ferner kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Wohnbebauung im nördlichen Bereich der bestehenden Straße zugelassen wird. Die Neunummerierung des Straßenzuges wird diese Möglichkeit berücksichtigen, um in Zukunft Umnummerierungen möglichst zu vermeiden.
Das Verfahren zur Neunummerierung der bestehenden Häuser wird parallel zu diesem Benennungsverfahren eingeleitet.
62 .14 (alt), 61.21 (neu)
Hannover / 31.01.2005