Drucksache Nr. 0220/2005:
Bebauungsplan Nr. 1479 - Wohnen am Yachthafen;
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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0220/2005
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Bebauungsplan Nr. 1479 - Wohnen am Yachthafen;
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1479 gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Durch die geplante Bebauung der derzeitigen Grabeland- bzw. Kleingartenflächen wird das Grundstück intensiv genutzt und deutlich belebt werden. Dies führt zu einer Verbesserung der Sozialkontrolle und damit zu einer erhöhten Sicherheit in der Umgebung. Das Wohngebiet ist einfach und übersichtlich erschlossen. Die Erschließung kann von mehreren Anliegerinnen bzw. Anliegern übersehen werden, d. h. die sichere Erreichbarkeit des Grundstücks sowie der Gebäude ist für alle Anwohnerinnen und Anwohner gleichermaßen gewährleistet. Straßenausbau und Beleuchtung erfolgt nach hannoverschem Standard mit entsprechender Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

Vom neuen Wohnstandort aus ist Mobilität für Erwerbsarbeit sowie für Versorgungs- und Familienarbeit ( oder einer Kombination daraus) gleichermaßen gegeben durch gute Erreichbarkeit für PKW und gute fußläufige Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel. Die Wege zu dem Kinderspielplatz, Kindergarten und Grundschule können als gefahrlos bezeichnet werden. Das in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandene Freizeitangebot richtet sich an Erwachsene und Kinder beider Geschlechter in gleicher Weise.

Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Planung keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bezüglich des Geschlechts, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten sind.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 1479 werden in der Begründung zum Bebauungsplan unter Abschnitt 5 "Kosten für die Stadt" dargelegt.

Begründung des Antrages

Der Rat hat am 02.12.2004 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 1479 beschlossen. Während der öffentlichen Auslegung vom 16.12.2004 bis zum 17.01.2005 sind keine Anregungen eingegangen.

Die Begründung zu dem Bebauungsplan wurde redaktionell in einem Satz geändert.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.1 1
Hannover / 28.01.2005