Drucksache Nr. 0212/2011:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur Endfassung

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0212/2011
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover

Beschluss zur Endfassung

Antrag,

1. den in den Stellungnahmen der Stadt Garbsen, der Stadt Langenhagen und der Fa. LIDL vorgetragenen Anregungen nicht zu folgen (Anlage 1) und

2. das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der "Hannoverschen Liste" der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente (Anlage 2) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Eine stabile Versorgungsstruktur erhöht die Versorgungssicherheit. Darauf sind auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung insbesondere hinsichtlich wohnortnaher Versorgungsfunktionen vor allem Personen mit eingeschränkter Mobilität angewiesen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Der vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 beschlossene Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover hat nach Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen am 15. Dezember 2010 in der Zeit vom 20. Dezember 2010 bis einschließlich 19. Januar 2011 zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Gutachten des Büros für Stadt- und Regionalentwicklung Dr. Acocella öffentlich ausgelegen. Es bestand Gelegenheit zur Stellungnahme. Zusätzlich wurden die Unterlagen auf der Internetseite www.stadtplanung-beteiligung.de zur Verfügung gestellt. Ferner wurden die Unterlagen den übrigen Regionsgemeinden und -städten sowie der Industrie- und Handelskammer Hannover, dem Einzelhandelsverband Hannover-Hildesheim und der City-Gemeinschaft Hannover zur Kenntnis übersandt.

Stellungnahmen liegen vor von der Stadt Ronnenberg, der Stadt Langenhagen und der Stadt Garbsen sowie von der LIDL Dienstleistung GmbH & CoKG bzw. der LIDL Vertriebs-GmbH & CoKG. Während die Stadt Ronnenberg mitteilt, dass ihre Belange nicht beeinträchtigt werden, gibt die Stadt Langenhagen Anregungen zu den Standorten Vahrenwalder Straße und Varrelheide sowie zur Berücksichtigung der Nahversorgungssituation im Langenhagener Stadtteil Wiesenau. Die Stadt Garbsen nimmt zu den E-Zentren und insbesondere zum Standort Marienwerder Stellung und gibt eine Anregung zur Sortimentsliste. Die Firma LIDL nimmt in ihrer umfangreichen Stellungnahme auf von ihr betriebene Standorte Bezug und bittet um diesbezügliche Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts.

Die Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung dazu mit Vorschlag der Beschlussempfehlung sind dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.

Beantragt wird, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in unveränderter Fassung zu beschließen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar, das die früheren Konzepte zum Einzelhandel aus den vergangenen Jahren zusammenfasst, aktualisiert und mit einer verbindlichen Wirkung ausstattet. Es ist künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung erforderlich.
61.15 
Hannover / 02.02.2011