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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtWasserkraftanlage an der „Döhrener Wolle“, Antrag der Drucksache 15-0489-2012
Der Rat möge beschließen:
Der als Anlage 1 beigefügte Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Döhren-Wülfel wird abgelehnt.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.
Kostentabelle
Gegenüber der bisherigen Beschlusslage ergeben sich für die Landeshauptstadt keine neuen Kostenauswirkungen.
Begründung des Antrages
Die beantragte Änderung ist rechtlich und tatsächlich nicht umsetzbar.
Schon in der jetzigen Vertragsfassung ist unter Punkt 4 Abs. h) Folgendes festgelegt:
"Die AUF Eberlein sichert der Stadt Hannover zu, in Abstimmung mit der Fischereibehörde beim Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) die auf die Wasserkraftanlage abgestimmten, fischverträglichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen. Hinsichtlich der technischen Vorrichtungen werden auch Lösungen wie Rollrechen, Horizontalrechen und Fischschutzgitter mit geringer Maschenweite
(15 x 8 mm) in Betracht gezogen. Dabei ist dem Lärmschutz für die Anlieger Rechnung zu tragen, z. B. durch eine Abdeckung."
Es ist Aufgabe der Region als Planfeststellungsbehörde im Rahmen der Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Fische und wirtschaftlicher Zumutbarkeit der Wasserkraftnutzung zu entscheiden, welche Abstände der Rechenabstände und welche sonstige technische Ausführung der Rechenanlage sinnvoll ist. Außerdem widerspricht die Forderung nach einem Horizontalrechen eventuell dem Wunsch, an dieser Stelle eine überströmbare, fast nicht sichtbare Anlage zu schaffen.
Abweichend vom bisherigen Vertragstext wurde das Wort "fischverträglichste" Maßnahme durch "fischverträgliche" Maßnahme ersetzt. Der Begriff "fischverträglichst" ist praktisch nicht umsetzbar, weil beim "fischverträglichsten" Rechenstab-Abstand, nämlich 0 cm, zwar auch allerkleinste Fische nicht passieren könnten, es würde aber aber auch kein Wasser durch die Wasserkraftanlage fließen.
Die Frage der Fischverträglichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, auf das die Stadt Hannover keinen unmittelbaren Einfluss nehmen kann.
67.1 1 / Dez. V
Hannover / 18.04.2012