Antrag Nr. 0208/2018:
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vergabe der künftigen hannoverschen Volksfeste

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0208/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zur Vergabe der künftigen hannoverschen Volksfeste

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der Volksfeste in der Stadt Hannover (Frühlingsfest und Oktoberfest) künftig im Rahmen einer Dienstleistungskonzession auszuschreiben.
Der hierfür zu erarbeitende Kriterienkatalog soll den Ausschüssen des Rates zur Beschlussfassung spätestens bis zur Sommerpause 2018 vorgelegt werden.

Begründung

Das Frühlingsfest und das Oktoberfest haben eine lange Tradition in Hannover, beide Feste genießen besondere sowie überregionale Beachtung. Zudem sind die Schaustellerfamilien der Stadt Hannover seit vielen Jahren eng verbunden.

Gerichtliche Auseinandersetzungen sowohl unter den Ausrichtungsanbietern der Volksfeste als auch mit der Stadt Hannover führten zuletzt zu der Erkenntnis, dass die Ausrichtung der Volksfeste auf den Prüfstand gestellt werden müsse. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Volksfeste in Hannover, die Teil einer wesentlichen Branche und einer für Hannover wichtigen Wertschöpfungskette sind, gilt es nun zu überlegen, wie sich die Zukunft der Volksfeste und die Zusammenarbeit mit den SchaustellerInnen weiter positiv entwickeln kann.

Daher wird vorgeschlagen, die Vergabe der Volksfeste über eine Dienstleistungskonzession auszuschreiben. Hierbei erhält der/die AuftragnehmerIn (KonzessionärIn) vertraglich das Recht, eine bestimmte Rechtsposition wirtschaftlich zu verwerten. Eine öffentliche Dienstleistungskonzession wird definiert als ein Vertrag, bei dem die übertragene Dienstleistung im öffentlichen Interesse liegt und die Gegenleistung für die Erbringung der Auftragsleistung in dem Recht besteht, die zu erbringende eigene Leistung zu nutzen oder entgeltlich zu verwerten. Mittels einer Dienstleistungskonzession würden in diesem Fall dem/der VertragspartnerIn das Recht eingeräumt, die Volksfeste auf dem Schützenplatz auf eigene Rechnung zu betreiben. Der/die KonzessionärIn trägt das wirtschaftliche Nutzungsrisiko.

Dienstleistungskonzessionen, für die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 13. Oktober 2005 (Rechtssache C – 458/03 „Parking Brixen“) ebenfalls die Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung zu beachten sind, kommen in der Stadt Hannover an unterschiedlichen Stellen bereits zur Anwendung, so z.B. bei den Werberechten an den Infrastrukturanlagen des ÖPNV sowie bei den Werberechten, die Gegenstand des sog. Toilettenvertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der DSM sind. Auch im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Continental AG über die Übernahme der einsatzbezogenen Aufgaben einer Werkfeuerwehr durch die Berufsfeuerwehr Hannover, wurde die Nutzung der für die Aufschaltung der Brandmeldeanlagen (BMA) erforderlichen Alarmübertragungsanlage (AÜA) im Wege einer Dienstleistungskonzession von der Landeshauptstadt Hannover an eine Drittfirma vergeben.


Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender