Drucksache Nr. 0203/2018:
Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage

Inhalt der Drucksache:

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0203/2018
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Annahme einer Zustiftung und eines Vermächtnisses mit Auflage

Antrag,


1. der Annahme der Zustiftung in Höhe von ca. 138.000,00 € aus der Aufhebung der Rat-Voß-Stiftung der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe für die Stiftung Geistliches Lehnregister und

2. der Annahme des Nachlasses Dr. Herhaus in Höhe von 15.000,00 € unter Beachtung der Auflage sowie einen Satz der Veröffentlichungen über wirtschaftliche und politische Themen. Der Nachlass Dr. Herhaus wird zusammen mit dem Nachlass Wenzel verwaltet.

Über die Annahme der im Antrag bezeichneten Zuwendungen hat gemäß § 111 Abs.7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) der Rat zu entscheiden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Verwirklichung des Stiftungszweckes der Stiftung Geistliches Lehnregister und bei der Verwirklichung der Auflage des Nachlassgebers Dr. Herhaus werden alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme Produkt 11130
Stiftungen
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 153.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 153.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Erträge: Es erfolgt eine marktgerechte Verzinsung.

Begründung des Antrages

Die Rat-Voß-Stiftung der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe wurde von der Stiftungsaufsicht aufgehoben. Gemäß der Satzung ist die Stiftung Geistliches Lehnregister Anfallsberechtigte. Die Stiftung Geistliches Lehnregister ist eine rechtlich selbstständige Stiftung, die von der Landeshauptstadt Hannover verwaltet wird. Die Zustiftung erhöht das Stiftungskapital und bleibt somit dauerhaft erhalten. Die Zinserträge der Kapitalanlage kommen dem Stiftungszweck, der Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in Notsituationen zu Gute.

Die Landeshauptstadt Hannover erhält als Vermächtnis 15.000,00 € von Dr. Werner Herhaus und einen Satz seiner Veröffentlichungen über wirtschaftliche und politische Themen. Das Stadtarchiv hat Interesse an den Veröffentlichungen bekundet. Die Auflage ist, dass aus den Zinserträgen des Vermächtnisses in mehrjährigem Abstand eine wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich der Kommunalpolitik ausgezeichnet werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, eine Auszeichnung für eine kommunalpolitische Masterarbeit im Verwaltungsbereich vorzunehmen.
40.05 
Hannover / 26.01.2018