Drucksache Nr. 0202/2014:

Vertrag für das Sportleistungszentrum Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
In den Sportausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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0202/2014
1
 


Vertrag für das Sportleistungszentrum Hannover

Antrag,


zu beschließen, dem anliegenden Vertrag über die Nutzung und Unterhaltung des Sportleistungszentrums Hannover mit dem LandesSportBund Niedersachsen e.V. zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von der Verlängerung des Vertrages nicht berührt

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Seit dem 01.01.1997 besteht zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem LandesSportBund Niedersachsen ein Vertrag über die Nutzung und Unterhaltung des Sportleistungszentrums. Der aktuelle Vertrag ist zum 31.12.2012 ausgelaufen. Seit Mitte 2012 laufen Gespräche mit dem LandesSportBund über die Verlängerung des Vertrags. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, weil der Bund, der über eine Zuwendung an den LandesSportBund an der Finanzierung des Betriebs des Sportleistungszentrums beteiligt ist (Trainingsstättenförderung), zunächst darauf bestand, dass neben dem vorliegenden Nutzungsvertrag ein weiterer Vertrag abgeschlossen werden sollte. Es konnte schließlich im Rahmen der Vertragsverhandlungen einvernehmlich erreicht werden, dass nur ein Vertrag abgeschlossen werden muss. Zur Übersichtlichkeit wurde dieser Vertrag neu formuliert. Inhaltlich sollen im Wesentlichen folgende Änderungen gegenüber dem bisherigen Vertragsstand vereinbart werden:

1. Die Abrechnung der Betriebskosten soll pauschaliert werden. Bislang hat sich der LandesSportBund als Finanzierungsanteil von Bund und Land mit einem Betrag von 650.000 € an den Kosten der Betriebsführung für das Sportleistungszentrum beteiligt. Dies entsprach in den vergangenen Jahren i.d.R. 2/3 der anfallenden Betriebskosten. Es bestand aber eine Nachzahlungsverpflichtung für den LandesSportBund, falls die Betriebskosten höher ausfallen. Diese Regelung soll insofern modifiziert werden, dass zunächst für die Laufzeit des Vertrags, also bis zum 31.12.2016, auf eine Spitzabrechnung der Betriebskosten verzichtet wird. Für den Fall, dass in dem Zeitraum die Betriebskosten nicht unerheblich ansteigen, ist im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht für die Stadt vorgesehen.

Mit DS Nr. 2693/2012 wurde beschlossen, Nutzungsgebühren für das Sportleistungszentrum von Nutzern zu erheben, die nicht unter den Vertrag mit dem LandesSportBund fallen. Dadurch erwartet die Verwaltung Einnahmen von mind. 20.000 €/Jahr. Durch die neue Vertragsgestaltung kommen diese zusätzlichen Einnahmen nun allein der Stadt zugute und reduzieren damit den städtischen Finanzierungsanteil für das Sportleistungszentrum.

2. Im Rahmen der Neufassung des Vertrages werden die ebenfalls mit DS Nr. 2693/2012 beschlossenen Nutzungsbedingungen für das Sportleistungszentrum in den Vertrag integriert.

3. Darüber hinaus war es von Seiten des Bundes/LandesSportBundes Wunsch, den Nutzerkreis für das Sportleistungszentrum im Vertrag näher zu beschreiben.

Der neu formulierte Vertrag ersetzt alle bisherigen Verträge über die Nutzung und Unterhaltung des Sportleistungszentrums.
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Hannover / 30.01.2014