Drucksache Nr. 0200/2012 N2:
Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 12.04.2012: Verwaltungsausschuss: 7 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 19.04.2012: Ratsversammlung: 35 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
  • Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Damen und Herren des Ausschusses für Umweltschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
An die Damen und Herren des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung (zur Kenntnis)
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
0200/2012 N2
2
 
Die DS 0200/2012 N2 wurde um die Anlage 2 ergänzt.,Sowohl der rechnerische Teil als auch der textliche Teil der DS blieben unverändert.

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die als Anlage 1 beigefügte Kalkulation der Friedhofsgebühren 2012 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die in der Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Hannover im Zusammenhang mit der Anhebung der zuletzt zum 01.01.2009 angepassten Gebühren für die Beisetzung von Urnen zu beschließen. Die übrigen Gebühren bleiben unverändert.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Beide Geschlechter sind gleichermaßen betroffen. Eine Benachteiligung bestimmter Einwohner-/ innengruppen ist nicht gegeben.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in der nachfolgenden Begründung dargestellt.

Begründung des Antrages

Der Rat der Stadt Hannover hat am 17.12.2009 die DS 1858/ 2009 N1 „Haushaltssicherungskonzept (HSK) VII für den Zeitraum 2010 bis 2012“ beschlossen.
Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, zum Haushaltsjahr 2012 die Gebühren für die Urnenbeisetzungen als eine der in der DS ausgewiesenen Maßnahmen zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes (6. HSK Block, E 18, Absenkung Zuschussbedarf um 190.000 €) von 245,-- € um 25,-- € auf 270,-- € anzuheben.



Die Kalkulation der Gebührentatbestände auf der Basis des Haushaltsplanes 2012 ergibt für das Jahr 2012 für die übrigen Gebührentatbestände geringfügige Gebührenanpassungen zwischen -0,3% und +0,7% (entspräche Anpassungen einzelner Gebühren zwischen -6,00 € und +6,00 €), die sich insgesamt ausgleichen, so dass die Gebühren aus Gründen der Gebührenkonstanz in bisheriger Höhe unverändert beibehalten werden sollten.

Um den o.a. Konsolidierungsbeitrag i.H.v. 190.000 € ab 2012 umsetzen zu können, ist eine Anpassung der Urnenbeisetzungen im Reihen- und Wahlgrab um 25,-- € von 245,-- € auf 270,-- € notwendig. Diese Anpassung ergibt bei einer prognostizierten Fallzahl 2012 von 2.000 einen Mehrertrag von 50.000 €.

Die übrigen 140.000 € ergeben sich, ohne die Notwendigkeit der Anpassung weiterer Gebühren, aus der Weiterentwicklung des Konzepts zur Aufwertung der städtischen Friedhöfe. Im Rahmen der Umsetzung dieses Konzepts wurde der Bedarf bei den Kundinnen und Kunden festgestellt, das Angebot an pflegearmen Grabarten zu verbessern. In diesem Zusammenhang beschloss der Rat, das Angebot ab 2005 um verschiedene Kinder-Erdreihengrabarten sowie die Grabarten „Pflegearmes Erdreihengrab“, „Pflegearmes Urnenreihengrab“, „Waldgrab (Urnenwahlgrab)“ zu erweitern.
Diese neuen „höherwertigen“ Grabarten werden in den vergangenen Jahren zunehmend von den Kundinnen und Kunden angenommen. So erhöht z.B. die steigende Belegung der Urnenwaldgrabanlage in Seelhorst die Gebührenerlöse 2012 der Friedhöfe im Vergleich zu 2008 (Zeitpunkt Kalkulation HSK- VII- Beitrag der Friedhöfe) um rd. 115.000 €. Insgesamt ergibt die Inanspruchnahme der neu eingeführten Grabarten einen zusätzlichen Gebührenertrag von 140.000 €.
67.02 
Hannover / 15.03.2012