Drucksache Nr. 0199/2012:
Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet

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Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0199/2012
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Aufstellung von Containern auf Wertstoffinseln im Stadtgebiet

Antrag,


1. das Konzept „Wertstoffinsel“ wird auf öffentlichen Straßen umgesetzt

2. der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) erhält aufgrund des Antrags vom 12.01.2012 eine Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 zum Aufstellen von Wertstoffcontainern für Alttextil, Altglas und Altpapier auf allen Wertstoffinseln auf Widerruf.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange werden bei dem Maßnahmenkonzept nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen Einnahmen nach der Sondernutzungsgebührenordnung in Abhängigkeit der Anzahl der Standorte.

Begründung des Antrages


Begründung zu 1.:

1.1 Ausgangslage

Wertstoffcontainer für Altglas, Alttextilien und Altpapier stellen ein auffälliges Element des öffentlichen Raumes dar. Dieses ist optisch so zu gestalten und in die öffentliche Fläche zu integrieren, dass das Stadtbild möglichst wenig beeinträchtigt wird, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs aufrecht erhalten bleibt und Störungen des Gemeingebrauchs der Straße minimiert werden.

Derzeit bestehen rund 280 Altglassammelplätze, überwiegend schon in Verbindung mit Alttextilbehältern. Zusätzlich dazu sind an weiteren 150 Standorten Alttextilbehälter platziert. Der Wertstoff „Altpapier“ ist im Stadtgebiet grundsätzlich als Sackabfuhr organisiert, zusätzliche Altpapiercontainer dürfen nur auf Privatflächen aufgestellt werden. Es ist aber gerade in den letzten zwei Jahren ein darüber hinausgehender Bedarf deutlich geworden, der inzwischen dazu geführt hat, dass einige Altpapiercontainer im öffentlichen Raum stehen.

Mit der gestiegenen Zahl der Wertstoffcontainer im Stadtgebiet geht nicht nur ein erhöhter Verwaltungsaufwand für die Ermittlung und Bereitstellung der Flächen und deren Überwachung einher, auch die Verunreinigungsproblematik bei den vereinzelt aufgestellten Containern ist augenfällig.

Der zunehmenden Kritik an der Verschmutzung des öffentlichen Straßenraumes soll mit dem neuen Konzept „Wertstoffinsel“ entgegen gewirkt werden. Die Hinweise von BürgerInnen, dass verunreinigte Standorte im erheblichen Maße das Wohnumfeld stören, flossen ebenso in die Überlegungen mit ein wie auch die Interessen der Nahversorger in den Geschäftszentren der Stadtteile. Es ist deutlich geworden, dass dem stadtgestalterischen Ziel, eine Vereinheitlichung der Wertstoffsammelplätze im Stadtgebiet hinsichtlich Sauberkeit und Einfügung in das Stadtbild zu erwirken, mit den zurzeit umgesetzten Maßnahmen nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann.

1.2 Konzept „Wertstoffinseln“

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Aufstellung von Wertstoffcontainern nur noch an festgelegten Standorten im Zusammenschluss als „Wertstoffinsel“ zuzulassen.

Durch die Konzentration der Wertstoffcontainer auf Wertstoffinseln sollen die Beeinträchtigungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im öffentlichen Straßenraum minimiert werden.

Die Verunreinigungsproblematik ist bei den Wertstoffinseln deutlich geringer als bei vereinzelt stehenden Behältern, da sich bezüglich der Reinigung Synergieeffekte ergeben. Außerdem wird so der öffentliche Straßenraum insgesamt aufgewertet. Einzeln stehende Container, die über das gesamte Stadtgebiet verstreut aufgestellt sind, erzeugen beim Betrachter einen negativen Eindruck. Bei einer Konzentration der Wertstoffcontainer auf den Wertstoffinseln wirkt hingegen das Straßenbild „aufgeräumt“.

Die Wertstoffarten Altglas und Alttextil und bei Bedarf Altpapier sollen zukünftig an den Wertstoffinseln abgegeben und der Verwertung zugeführt werden können.

Die Wertstoffinseln sind über das Stadtgebiet verteilt und gut erreichbar. Sie sind als Sammelplätze den Bürgern weitestgehend bekannt und akzeptiert. Durch die Kombination der Wertstoffe und die mögliche Erweiterung des Angebots mit einem Altpapiercontainer besteht die Chance, dass diese noch besser angenommen werden.

Zudem beinhaltet das neue Konzept eine Aufwertung des Gesamteindrucks der Containerplätze, die durch Neugestaltung der Container und des Standplatzes erreicht werden soll. Die Form und das Design der Alttextilcontainer werden unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten festgelegt und sind Bestandteil der Sondernutzungserlaubnis.

Untersuchungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass Verunreinigung von Standorten und das Bekleben oder Besprühen von Containern reduziert werden kann, wenn die Standorte insgesamt einen werthaltigen und gepflegten Charakter ausstrahlen. Hierzu könnte auch eine höhere Frequenz des einzelnen Standortes beitragen, da eine Wertstoffinsel mit mehreren (verschiedenen) Wertstoffcontainern öfter aufgesucht werden dürfte.

Auch die Verwertungsunternehmen erhoffen sich eine bessere Wertstoffqualität (weniger Restmüll), wenn die Standplätze den „Müllplatzcharakter“ verlieren. Außerdem können so die Kosten für Reinigung und Instandsetzung der Container und die Entsorgung der illegal gelagerten Abfälle reduziert werden.

Zukünftig sollen die Wertstoffinseln neben einer gesteigerten Akzeptanz in der Bevölkerung und einer Kostenreduktion auch in der Landeshauptstadt ein Ausdruck für eine moderne Entsorgung sein.

Das neue Konzept soll zeitnah im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Verwaltung mit entsprechendem Medieneinsatz auch den Bürgern gegenüber veranschaulicht werden.

1.3 Standortfestlegung

Gegenwärtig stehen an 282 Standorten im Stadtgebiet Altglascontainer. Diese Standorte auf öffentlichen Straßen sollen zu Wertstoffinseln entwickelt werden (Anlage 1).

Die Anzahl der Standorte richtet sich nach der gewachsenen Struktur eines Stadtteils bzw. Anfragen aus der Bewohnerschaft. Als Richtwert für einen Sammelplatz gilt für das Duale System Deutschland GmbH (DSD) ein Einzugsbereich von ca. 2000 Einwohnern.

Die Standorte sind von weiteren Faktoren, wie die Nähe zu Nahversorgern, Erreichbarkeit, verkehrliche Verträglichkeit und letztlich von den vorhandenen Flächen abhängig.

Im Jahr 1992 wurden von der Landeshauptstadt Hannover als damaliger Vertragspartner der DSD zur Wertstoffsammlung Altglas Standorte festgelegt und in den Folgejahren den örtlichen Bedürfnissen angepasst. Darauf basieren die vorliegenden Standorte für die Wertstoffinseln. Geringfügige Änderungen der Containeranzahl oder -standorte werden bei Bedarf von der Verwaltung in Absprache mit dem Erlaubnisnehmer geregelt. Einwände oder Vorschläge aus den Stadtbezirken fließen in die Überlegungen zu Standortveränderungen mit ein.

Das neue Konzept soll nicht nur tragfähig sein, sondern für die Bürger in der Landeshauptstadt sowohl eine komfortable Möglichkeit der Wertstoffentsorgung bieten als auch eine Form finden, in der sich die Wertstoffbehälter in den Stadtbezirk störungsfrei, städtebaulich akzeptabel und verkehrlich vertretbar integrieren.


Begründung zu 2.:

2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Sammeln von Wertstoffen in Containern, die im öffentlichen Raum aufgestellt werden, geht über den Gemeingebrauch hinaus und ist eine antrags- und erlaubnisabhängige Nutzung der Straße, wenn diese den Gemeingebrauch beeinträchtigt. Den rechtlichen Hintergrund bildet das Straßenrecht, insbesondere mit dem Niedersächsischen Straßengesetz, dem Bundesfernstraßengesetz und der Satzung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungssatzung) vom 13.11.2008 in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Landeshauptstadt Hannover (Sondernutzungsgebührenordnung) vom 13.11.2008.

2.2. Antrag des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)

Am 12.01.2012 ist ein Antrag von aha (Anlage 2) auf Erteilung einer unbefristet auf Widerruf zu erteilenden Sondernutzungserlaubnis ab dem 01.04.2012 eingegangen. Dieser Antrag wurde für die Aufstellung von Altglas- und Alttextilcontainern auf allen dem Standortkonzept entsprechenden Wertstoffinseln gestellt.

Aha ist nach § 4 Abs.1 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover in Verbindung mit § 160 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger der Region Hannover und schließt mit den dualen Systembetreibern Vereinbarungen nach § 6 VerpackungsVO.

Die derzeitige vertragliche Regelung mit der DSD, nach der aha zur Bereitstellung und Reinigung der Flächen für die Wertstoffsammlung Altglas verpflichtet ist, läuft noch bis Ende 2012. Sie soll darüber hinaus verlängert werden.

Die Verwaltung schlägt vor, aha eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Altglas-, Alttextil- und ggf. Altpapiercontainern auf den im Standortkonzept genannten Wertstoffinseln zu erteilen.

Durch einen positiven Bescheid des Sondernutzungsantrages hat die Landeshauptstadt Hannover die Möglichkeit, für das neue Konzept „Wertstoffinsel“ den Betrieb aus einer Hand sicherzustellen und damit sowohl den Verwaltungs- als auch den Kostenaufwand zu minimieren und der Verunreinigungsproblematik konsequent entgegen zu wirken. Da aha für die Stadt Hannover die Stadtreinigung und den Winterdienst durchführt, ist damit für die an die Sondernutzungsflächen angrenzenden Verkehrsflächen das gleiche Unternehmen verantwortlich. Auch bei unklarer Ursächlichkeit ist damit für alle Betroffenen ein Ansprechpartner gegeben, egal ob sich Verschmutzungen auf den Wertstoffinseln selbst oder im angrenzenden öffentlichen Straßenraum befinden.

Die zur effektiven Vermeidung von Verschmutzung angestrebte Wartung und Entsorgung durch nur einen Partner wäre gewährleistet, da sich aha für alle anfallenden Fragen um Verschmutzung und Betrieb verantwortlich zeichnen würde und dazu über die notwendigen sachlichen und personellen Kapazitäten verfügt.

Die Erfahrungen der Verwaltung in der Zusammenarbeit mit aha in Bezug auf die Wertstoffsammlung sind von Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit geprägt.

Die bisherigen Regelungen zur Bereitstellung der Flächen für den Betrieb der Altglascontainer an aha funktionieren reibungslos und routiniert. Die Reinigung wird konsequent und effizient betrieben. Aha kann aufgrund des laufenden Betriebs der Stadtreinigung sicherstellen, dass Verunreinigungen oder Probleme sofort behoben werden.

Aha ist finanziell und organisatorisch leistungsfähig, so dass die Landeshauptstadt Hannover bei der Durchführung des neuen Wertstoffkonzeptes einen verlässlichen Partner hat, bei dem nicht nur wirtschaftliche Überlegungen sondern auch eine gemeinsame Basis für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger eine Rolle spielen.

Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Widerruf erteilt. Wenn z.B. der Betrieb aus einer Hand nicht mehr gewährleistet wäre, könnte die Sondernutzungserlaubnis widerrufen werden.



2.3. Vorliegen weiterer Anträge / Verschiedene Alternativen zum Erlaubnisverfahren

Bisher liegen der Verwaltung mehrere Anträge zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Alttextilcontainern vor.

Die Verwaltung hat folgende Alternativen in Betracht gezogen:

Ø Auswahlverfahren unter Aufstellung einer Bewertungsmatrix für alle Standorte der Stadt an einen Antragsteller. Dem Antragsteller, der nach den Kriterien die höchste Bewertung erhält, wird die Erlaubnis erteilt, bei gleicher Eignung entscheidet das Los.

Ø Auswahlverfahren unter Aufstellung einer Bewertungsmatrix für Standorte in bestimmten Bereichen der Stadt an mehrere Antragsteller. Die Antragsteller, die die meisten Kriterien erfüllen, werden ausgewählt, bei gleicher Eignung entscheidet das Los.

Ø Alle Antragsteller erhalten Sondernutzungserlaubnisse, Aufteilung der Standorte nach Anzahl der Antragsteller.

Ø Keine Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum.

Eine Ausschreibung an den höchstbietenden Antragsteller zur Aufstellung von Alttextil- (oder allgemein Wertstoffcontainern) ist aufgrund der vorhandenen Sondernutzungsgebührensatzung nicht rechtmäßig. Nach der Auffassung der Verwaltung handelt es sich bei der Beantragung der Sondernutzung zur Aufstellung von Wertstoffcontainern im öffentlichen Straßenraum nicht um eine Dienstleistungskonzession, die eine Ausschreibung erfordern würde, da kein Vertrag geschlossen wird und kein Beschaffungszweck vorliegt. Die Sondernutzung beinhaltet dagegen nur eine Berechtigung gegenüber dem Antragsteller und keine Verpflichtung. Einen Verzicht auf die Aufstellung von Alttextilcontainern im öffentlichen Straßenraum kann sich die Verwaltung nicht vorstellen.

Durch die Konzentration auf ein Unternehmen wird nach Auffassung der Verwaltung die stadtweit einheitliche Umsetzung des Konzeptes am besten sicher gestellt. Aufgrund der regelmäßigen Kontrollen und Reinigung der Straßenflächen und der umfassenden Leistungsfähigkeit von aha ist eine zuverlässige und vereinbarungsgemäße Abwicklung und Sicherstellung der straßenrechtlichen Belange durch aha in besonderem Maße gegeben.

Die Verwaltung stellt mit der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis sicher, dass dauerhaft eine funktionierende, den geschilderten Erfordernissen angepasste Wertstoffsammlung erfolgt und empfiehlt deshalb die Stattgabe des Antrags von aha.

2.4 Auswirkungen auf den Haushalt

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis erfolgt auf Grundlage der Sondernutzungssatzung vom 13.11.2008, die Gebührenhöhe wird nach der Sondernutzungsgebührenordnung errechnet.

2.5 Städteumfrage

Eine bundesweite Städteumfrage zur Alttextilsammlung hat ergeben, dass überwiegend öffentliche Entsorger die Aufgabe der Wertstoffsammlung Alttextilien übernommen haben und/ oder die Erlaubnis auf Grundlage einer bestehenden Sondernutzungssatzung erfolgt.

Befragt wurden 13 Städte, davon 7 Großstädte mit einer der Landeshauptstadt entsprechenden Einwohnerzahl und 6 niedersächsische Städte.

2.6 Realisierung

Für die Zeit ab dem 01.01.2012 werden vorbehaltlich der Beschlussfassung zu 2) von der Landeshauptstadt Hannover keine Sondernutzungserlaubnisse für die Aufstellung von Alttextilcontainern erteilt. Vorliegende Anträge werden abgelehnt. Gegen unerlaubte Alttextilcontainer wird die Verwaltung einschreiten. Aha soll die Sondernutzungserlaubnis antragsgemäß ab dem 01.04.2012 spätestens aber ab Beschlussfassung durch die Gremien erteilt werden.
66.1 
Hannover / 24.01.2012