Anfrage Nr. 0198/2019:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Begehungen des Fachbereichs Gebäudemanagement im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zu Begehungen des Fachbereichs Gebäudemanagement im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht

Seitens der Stadtverwaltung wurde in der letzten Sitzung vergangenen Jahres des AWL ausgeführt, dass man sich hinsichtlich der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen lediglich an der Richtlinie des Bundes orientiere und nicht, wie dort empfohlen, alle Immobilien regelmäßig einmal im Jahr durch fachlich geschultes Personal begutachten und Mängel notieren lasse.

Dieser Zeitraum wurde willkürlich auf bis zu 2 Jahre ausgedehnt; eine Mängelmeldung erfolgt bisweilen durch „Zuruf“.

Diese Praxis wurde durch die CDU seit Jahren beklagt und gerügt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

0. Wer trägt die Verantwortung für die Entscheidung aus dem Jahr 2013, dass entgegen einer bestehenden Richtlinie, keine regelmäßigen Intervalle für Kontrollgänge im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht vereinbart wurden?

0. Aufgrund welcher Qualifikation/ welcher Entscheidung hat die Landeshauptstadt Hannover den Status eines Gutachters übernommen?

0. Wie beurteilt die Rechtsabteilung der LHH generell ein Verhalten der Stadt entgegen einer Richtlinie hinsichtlich von Haftungsthematiken?