Drucksache Nr. 0194/2019:
Petition Nr. 04 / 2. Halbjahr 2018
Schriftliche Eingabe zum Thema „Keine asphaltierte Radrennstrecke am Mittellandkanal“

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0194/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
(zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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0194/2019
1
 

Petition Nr. 04 / 2. Halbjahr 2018
Schriftliche Eingabe zum Thema „Keine asphaltierte Radrennstrecke am Mittellandkanal“

Antrag,


zu beschließen, die Petition vom 20.08.2018 zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Mit schriftlicher Eingabe hat die Petentin ein Schreiben mit Unterschriften eingereicht, die über die Petitionsplattform openPetition gesammelt wurden. Die Unterschriftenliste umfasst 436 Unterzeichner sowie einen Auszug einzelner Kommentare. Das Schreiben ist an Oberbürgermeister Schostok und an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) gerichtet.

Nach § 34 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 15 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover hat jede Person das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Kommune an die Vertretung zu wenden. Die Eingabe wird deshalb unter der Nr. 04 / 2. Halbjahr 2018 geführt.

Im Ergebnis fordert die Petentin, dass die Betriebswege der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) entlang des Mittellandkanals innerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Hannover nicht asphaltiert werden. Der Petitionsinhalt ist einschließlich der textlichen Begründung in Anlage 1 beigefügt.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Radwege entlang des Mittellandkanals sind durch das für diese Flächen zuständige
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in wassergebundener Bauweise, teilweise zusätzlich
geschottert, angelegt worden. Die Wege befinden sich in einem verkehrssicheren Zustand.
Bei Regenfall sind Pfützenbildungen bei dieser Bauweise nicht auszuschließen.

Für die Unterhaltung der Wege ist das Wasserstraßen - und Schifffahrtsamt Braunschweig
zuständig. Die Wege dienen als Betriebswege des Mittellandkanals und werden für diesen
Zweck unterhalten. Über einen Gestattungsvertrag zwischen Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt und Landeshauptstadt Hannover ist geregelt, dass die Betriebswege auch
als Fuß- und Radwege benutzt werden dürfen. Die Zweckbestimmung als Betriebsweg hat
allerdings grundsätzlich Vorrang vor der Nutzung als Fuß- und Radweg. Über eine
Beschilderung an den Zugängen wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass die Nutzung auf
eigene Gefahr erfolgt und dass kein Winterdienst vorgenommen wird.

Um eine ganzjährige Nutzung sicherzustellen, wäre eine Asphaltierung der Wege
vorzunehmen und der Winterdienst einzurichten. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
wird eine solche bauliche Aufwertung der Wege nicht durchführen, da diese für die
Nutzbarkeit als Betriebsweg nicht erforderlich ist. Die Verwaltung hat hier bislang keine
Möglichkeit gesehen, Abhilfe zu schaffen, da für die LHH keine Zuständigkeit gegeben ist und die Benutzung dieser Wege nur nachrangig gestattet ist. Aus diesen Gründen wurden die in der Eingabe zitierten Anträge aus den Stadtbezirksräten Bothfeld-Vahrenheide, Misburg-Anderten und Buchholz-Kleefeld von der Verwaltung abgelehnt.

Die Eingabe der Petentin vom 20.08.2018 beruht allerdings auf der Annahme, dass der politische Beschluss zur Realisierung des Vorhabens zum Ausbau der Betriebswege entlang des Mittellandkanals zum Zeitpunkt der Eingabe bereits vorlag. Diese Annahme ist wie oben beschrieben nicht zutreffend. Das Entscheidungsrecht für ein solches Vorhaben würde im Übrigen auch nicht bei den einzelnen Stadtbezirksräten sondern bei den Ratsgremien der Landeshauptstadt liegen.



Die Ratsgremien haben die Verwaltung in einem aktuellen Zusatzantrag (Drucksache 0182/2019) zum Haushaltsplan 2019/2020 zwischenzeitlich beauftragt, „mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion über die Anlage eines durchgehenden asphaltierten Radweges auf dem Betriebsweg am Südrand des Mittellandkanals zu verhandeln, die planerischen Voraussetzungen zu treffen und eine Kostenschätzung zu erarbeiten.“

Im Rahmen der auf Grundlage dieses Antrags durch die Verwaltung durchzuführenden Arbeitsschritte wird auch die Verträglichkeit eines Radwegeausbaus unter anderem im Hinblick auf Umweltaspekte und mögliche Nutzungskonflikte umfassend untersucht und bewertet. Ein genereller Ausschluss einer Asphaltbefestigung im Vorfeld der Untersuchungen ist nicht zielführend zumal sich Asphalt als Oberflächenbelag auch im Zuge von Grünanlagen (z.B. in der Eilenriede oder entlang der Leine) bereits bewährt hat.
66.1 
Hannover / 23.01.2019