Drucksache Nr. 0191/2015:
Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0191/2015
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der AöR Hannoversche Informationstechnologien (HannIT)

Antrag,

dem Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Landkreises Peine zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 4. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien HannIT AöR“ (HannIT) zuzustimmen (Anlage 1). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger in Ergänzung zu den öffentlich-rechtlichen Verträgen über die gemeinsame kommunale Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ vom 30.05.2011, vom 30.06.2011, vom 30.04.2013 und vom 31.10.2014 und über die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informations- technologien AöR“ (Anlage 2) abzuschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei der Änderung der Beteiligungsverhältnisse nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als weitere nicht regionsangehörige Kommunen haben der Landkreis Hameln-Pyrmont und der Landkreis Peine Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont hat am 15.07.2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kreistag des Landkreises Peine wurde der Beschluss am 17.12.2014 gefasst.

In diesem Zusammenhang wurde die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wurde das Stammkapital [§ 1 (5)] - durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
20.21 
Hannover / Jan 27, 2015