Drucksache Nr. 0189/2014:
Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss zur Entscheidung zu Antragspunkt 1
In die Ratsversammlung
 
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0189/2014
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative:
221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Groß-Buchholz / "ehemaliges Oststadtkrankenhaus"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 221. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Plangrundlage des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 1761 soll die Nachnutzung des Geländes des bisherigen Oststadtkrankenhauses vorbereitet werden. Hierfür fasste der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.01.2013 den Aufstellungsbeschluss. Gleichzeitig beschloss er die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes.

Für den Bebauungsplan Nr. 1761 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 14.02.2013 bis 13.03.2013 durchgeführt worden. In diesem Zeitraum gingen sechs Stellungnahmen ein, davon fünf von Anwohnern auf der Westseite des Krankenhausgeländes. Vorwiegend wurde vorgetragen, dass eine mehrgeschossige Bebauung im Westteil des Geländes wegen Verschattung und zu erwartender höherer Lärmbelastung durch verstärktes Verkehrsaufkommen abzulehnen sei. Das grundsätzliche Planungsziel einer Wohnbebauung als Nachfolgenutzung wurde dagegen nicht in Frage gestellt. Weitere vorgetragene Aspekte berühren die Planebene des Flächennutzungsplanes ebenfalls nicht.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

Daher treffen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für die 221. Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Zudem sind innerhalb des Änderungsbereichs die grundsätzlichen Planungsziele mit denen des Bebauungsplanes Nr. 1761 deckungsgleich.


Zu 2. und 3.:
Die Klinikum-Betriebe der Region Hannover "KRH Klinikum Oststadt - Heidehaus" und "KRH Klinikum Siloah" werden am Standort des bisherigen Krankenhauses Siloah in Linden-Süd zu einem "KRH Klinikum Mitte" zusammengeführt. Dadurch kann der Krankenhaus-Standort an der Pasteurallee in Groß-Buchholz aufgegeben und einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden. Für die bauliche Nachnutzung kommt angesichts der durch die Stadtbahn erschlossenen Lage und der angrenzenden Wohnnutzung eine Wohnungsbauentwicklung in Betracht.

Mit der Änderung der bestehenden planungsrechtlichen Grundlagen durch Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 1761) und Durchführung des 221. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan sollen die Voraussetzungen für die angestrebte Folgenutzung geschaffen werden. Damit kann im bestehenden Siedlungsbereich ein bedeutsames städtebauliches Entwicklungspotential aktiviert werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde zur 221. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 21.12.2012 bis 01.02.2013 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben. Demzufolge wird das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebene und weiterhin gültige fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist in der Anlage 3 wiedergegeben.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 221. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 29.01.2014