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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und SPD zu Drucks. Nr. 2398/2025: Finanzierung der Jugend-, Familien- und Erziehungsberatung
Antrag
dem Abschluss der als Anlage 2 beigefügten "Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover" zuzustimmen
und
zu beschließen, dass den Trägern der Freien Jugendhilfe ab dem Jahr 2026 mehrjährige Zuwendungen gewährt werden oder mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Freien Jugendhilfe abgeschlossen werden können, die die Laufzeit der Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover nicht überschreiten.
zu beschließen, dass die im Rahmen der Leistungsvereinbarung über die Finanzierung der Familien- und Erziehungsberatung sowie der Fachberatung zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover zur Verfügung gestellten Mittel zur Deckung der Kosten einzusetzen sind, die sowohl aus den in den vergangenen Jahren gestiegenen Fallzahlen als auch aus der zunehmenden Komplexität der Fälle in der Familien- und Erziehungsberatung resultieren. Darüber hinaus sollen die von der Region zur Verfügung gestellten Mittel zur Anpassung an die BKE-Qualitätsstandards sowie zur Finanzierung von Tarifanpassungen der Fachkräfte genutzt werden.
Bei der Ausgestaltung mehrjähriger Zuwendungen beziehungsweise mehrjähriger Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der Freien Jugendhilfe ist sicherzustellen, dass Fallzahlentwicklungen angemessen berücksichtigt werden und die personellen sowie strukturellen Voraussetzungen zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten Beratung gestärkt werden.
Begründung
Die von der Region an die LHH überführten Mittel sind in voller Höhe erforderlich, um eine flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.
Der vollständige Umfang der Mittel sowie eine entsprechende Erhöhung zur Anpassung an gestiegene Kosten sind unter anderem notwendig (vgl. Versorgungskonzept), da in der LHH sowohl die Zahl der Minderjährigen als auch die der Alleinerziehenden und armutsbetroffenen Familien weiterhin steigt.