Drucksache Nr. 0181/2018:
Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0181/2018
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Anpassung der Nutzungsbedingungen für die Bahnlogistik der Städtischen Häfen Hannover

Antrag,

die Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (NBS-AT) der Städtischen Häfen mit Wirkung ab dem 01.04.2018 zu beschließen, die anschließend der Bundesnetzagentur zur Prüfung vorgelegt und veröffentlicht werden.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender- Aspekte werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Aufgrund des in 2016 in Kraft getretenen Eisenbahnregulierungsgesetzes sind u.a. alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) verpflichtet, ihre vorhandenen Nutzungsbedingungen für die Eisenbahnverkehre auf ihren eigenen Gleisen anzupassen und die Neuregelung der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorzulegen. Der Eigenbetrieb Städtische Häfen hat seine Nutzungsbedingungen zeitnah der Bundesnetzagentur zur Genehmigung vorgelegt. Aufgrund neuer Erkenntnisse und in Kooperation mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wurden weitere Empfehlungen zur Erstellung der Nutzungsbedingungen veröffentlicht, die nunmehr in die geänderte NBS-AT eingeflossen sind.
Der Rat der Landeshauptstadt Hannover beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover über die Nutzungsbedingungen.

Die vorgenommenen Änderungen sind der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde vorzulegen.

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Hannover / 25.01.2018