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Errichtung einer Krippengruppe im Nikolaistift, Drostestr.22
Antrag,
zu beschließen,
- der Planung für eine Krippengruppe (max. 15 Plätze für Kinder im Alter von 1,5 - 3 Jahren) gemäß den Standards zum Bau von Kindertagesstätten, hier ausgeführt duch das Nikolaistift, zuzustimmen.(siehe Anlage1 )
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot einer Kinderbetreuungsgruppe richtet sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €0.00 | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €0.00 | |
Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | €0.00 | |
Nach Beschluss der Drucksache wird eine Anmietung zu marktüblichen Konditionen angestrebt. Im Rahmen einer separaten Drucksache zur Betriebsführung werden die entstehenden Betriebskosten und die Miete aufgeführt .
Begründung des Antrages
Neben dem stadtweiten Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, gehört der Stadtbezirk Vahrenwald-List zu denen, in dem eine große Nachfrage für dieses Betreuungsangebot besteht.
Das Nikolaistift, ansässig mit seinem Gebäudekomplex von Seniorenwohnungen in der Drostestraße, ist an die Landeshauptstadt Hannover (LHH) mit dem Vorhaben herangetreten, freistehende Räumlichkeiten für eine Krippengruppe zur Verfügung zu stellen.
Der in Frage kommende Bereich ist separat und als abgeschlossene Einheit vom übrigen Gebäudekomplex zu nutzen. Die geplante Krippengruppe kann somit ganz autonom mit eigenem Zugang unabhängig vom Nikolaistift agieren.
Entsprechend den Erfordernissen werden die notwendigen Um- und Einbauten unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit seitens des Nikolaistiftes vorgenommen. Die Planung erfolgt in enger Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbereichen und dem Vermieter.
Darüber hinaus kann der Krippengruppe ein direkt zugeordneter Außenspielbereich zur Verfügung gestellt werden.
Die gesamte Abwicklung der Baumaßnahme wird über das Nikolaistift geregelt und ggf. als Mietobjekt an die LHH abgegeben.
Der Beginn des Mietverhältnisses wird für das Frühjahr 2008 angestrebt.
Zur Regelung der Betriebsführung der Einrichtung erfolgt ein separates Beschlussverfahren.
51.4
Hannover / Jan 23, 2008