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Antrag zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:
Die Verwaltung stellt Stromlieferanten die Nutzung von geeigneten Dächern städtischer Gebäude für die Nutzung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Die Nutzung für den Eigenverbraucht durch den Gebäudenutzer ist anzustreben.
Eine vertragliche Verbindung zwischen der Drucksache Nr. 2242/2020 (Lieferung elektrischer Energie für die Jahre 2022-2023) und der Bereitstellung städtischer Dächer für Photovoltaikanlagen findet nicht statt.
In der Ursprungsdrucksache geht es um eine Ausschreibung über die Lieferung von elektrischer Energie über einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Änderungsantrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP versucht dies mit einer Bedingung zu verbinden, die zunächst für die Ausschreibung ab dem Jahr 2023 gelten solle.
Eine Ausschreibung über einen Zeitraum von zwei Jahren passt nicht zu einer Herrichtung von Photovoltaikanlagen, die in der Regel eine Betriebsdauer von 20 Jahren aufweist. Insofern es ab dem Jahr 2024 zu einem Anbieterwechsel kommen würde, bliebe somit ungeklärt, was mit den Photovoltaikanlagen aus dem Jahr 2023 geschehen solle. Dies bedeutet sowohl finanzielle Risiken als auch eine Gefährdung der Versorgungssicherheit.
Ziel dieses Änderungsantrages ist es, diese Themen voneinander zu trennen. Stattdessen soll die Stadtverwaltung unabhängig davon zusätzliche städtische Dachflächen für Stromanbieter zur Verfügung stellen. Dies ist ein tatsächlich möglicher Beitrag zur Energiewende.