Drucksache Nr. 0178/2018 N1:
Planfeststellungverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
(zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
0178/2018 N1
7
 

Planfeststellungverfahren für den Neubau der MLK-Brücke in Hannover Buchholz

Antrag,


1.der als Anlage 1 beigefügten Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover zu dem o.g. Planfeststellungsverfahren zuzustimmen.

- Anhörungsrecht der Stadtbezirke gemäß § 94 (1) Nr. 1 NKomVG i.V. mit § 10 (1)
Nr. 2.2 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG

2. Dem Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(DS Nr. 0178 /2018) nicht zu folgen (Anlage 7)
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß 76 (2) NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange sind von der Anhörungsbehörde zu beachten und von der Planfeststellungsbehörde zu beschließen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


0. Neufassung

Die Neufassung der Drucksache erfolgt aufgrund der Behandlung im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 08.02.2018. Der Stadtbezirksrat hat der Drucksache zugestimmt, allerdings unter Berücksichtigung eines Änderungsantrages. In der Aussprache wurden Punkte angesprochen, die die Verwaltung veranlasst hat, die Stellungnahme zu ergänzen (Anlage 1). Unter Punkt 8 und 9 der Begründung wird darauf eingegangen. Die Ergänzungen gegenüber der Ursprungsdrucksache sind in fett/kursiv dargestellt.

1. Ausgangssituation

Die Brücke des Messeschnellweges (B3) über den Mittellandkanal wird aufgrund von Materialermüdung den heutigen Anforderungen an eine sichere Abwicklung des Kraftfahrzeugverkehrs nicht mehr gerecht und muss erneuert werden.

Mit der von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) beantragten Planfeststellung soll das Baurecht für den Neubau der Brücke in Hannover Buchholz einschließlich der beschriebenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Baustellenzufahrten geschaffen werden.

2. Beschreibung der Maßnahme

Die Untersuchungen der NLStBV hat ergeben, dass eine Sanierung nicht zweckmäßig ist. Daher ist vorgesehen, die Brücke durch einen Neubau zu ersetzen.

Die heutige Spannbetonbrücke ist ein Dreifeldbauwerk mit untergehängten Geh- und Radwegen. Je Richtung wird der Verkehr zweispurig geführt.

Die neue Brücke wird optisch als Bogenbrücke gestaltet und besteht aus vier Teilbauwerken. Außen an die Bögen angehängt, entstehen die neuen Geh- und Radwegbrücken mit je vier Metern Breite. Innenliegend entstehen die Fahrbahnen, die je Richtungsfahrbahn ein Teilbauwerk darstellen.

Die lichte Weite des Brückenbauwerks beträgt 105 Meter, die Breite misst 32 Meter.

Als Qualitäts- und Sicherheitsgewinn wird ein durchlaufender Standstreifen für den KFZ-Verkehr angeordnet.

Im Zuge des Neubaus der MLK-Brücke werden die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend dem aktuellen Regelwerk aktualisiert.

In der Stellungnahme der Stadt (Anlage 1) wird die Forderung erhoben, dass auch während der Bauzeit zwingend auf entsprechende Schall- und Lärmschutzmaßnahmen zu achten ist.

Die Baukosten betragen 19,0 Mio. Euro. Davon entfallen 10,6 Mio. Euro auf den Brückenbau und 8,4 Mio. Euro auf den Straßenbau.



3. Bauabwicklung

Die Baumaßnahme soll unter ständiger Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs in vier Phasen durchgeführt werden.

In der ersten Bauphase wird das neue östliche Teilbauwerk auf der Südostseite des Kanals vormontiert. Gleichzeitig werden unmittelbar östlich der vorhandenen Brücke provisorische Widerlager errichtet, auf die nach Fertigstellung das neue östliche Teilbauwerk geschoben wird. Hierfür wird der Geh- und Radweg südöstlich der MLK- Brücke gesperrt. Die westliche Querungsmöglichkeit der alten MLK-Brücke, sowie die parallel zum MLK verlaufenden Geh- und Radwege können zunächst weiterhin genutzt werden. Der Kfz-Verkehr wird über das alte Brückenbauwerk geführt.

In der zweiten Bauphase werden zusätzlich die parallel zum Mittellandkanal laufenden Geh- und Radwege gesperrt. Diese Wegebeziehungen können nun über die Pasteurallee (südlich des MLK) bzw. über die Schreberallee (nördlich des MLK) abgewickelt werden.

Nach Fertigstellung der provisorischen Brücke mit untergehängtem provisorischem Geh- und Radweg wird in der dritten Bauphase der Kfz-Verkehr über einen temporär geschütteten Damm auf das Teilbauwerk verlegt. Für beide Fahrtrichtungen stehen jeweils zwei Fahrspuren zur Verfügung. Es erfolgt der Abriss der alten MLK-Brücke, bevor der zweite Teil des neuen Bauwerkes zusammen mit der westlichen Radwegbrücke über dem Mittellandkanal errichtet wird. Als Baustelleneinrichtungsfläche für das zweite (westliche) Teilbauwerk soll die „alte“ westliche Richtungsfahrbahn der B3 dienen. Die Andienung der Baustelle kann nun über den „alten“ Schnellweg und den MLK erfolgen.

In der vierten Bauphase wird der Verkehr auf den westlichen (zweiten) fertiggestellten Teil des neuen Bauwerks verlegt. Der Geh- und Radverkehr wird über die neue westliche Geh/Radwegbrücke über den MLK geführt. Anschließend wird der provisorisch unter das erste Teilbauwerk gehängte Geh- und Radweg zurückgebaut, bevor der östliche (erste) Teil von der provisorischen Lage an den westlichen (zweiten) Teil herangeschoben wird. Die östliche Radwegbrücke für den Endzustand wird gebaut. Es erfolgt der Rückbau der provisorischen Widerlager des ersten Teilbauwerks und des temporär geschütteten Straßendamms.

Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die Fahrbeziehungen des Kfz-Verkehrs und alle Geh- und Radwegebeziehungen wieder in gleicher Lage wie vor der Maßnahme hergestellt.

4. Umweltbeeinträchtigung

Im Zuge des Neubaus der MLK-Brücke werden die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend des aktuellen Regelwerkes aktualisiert. Entsprechend der schallschutztechnischen Berechnung sind beidseitig des Messeschnellweges Lärmschutzwände mit Höhen von 3,50 m vorgesehen. Bereits für das provisorische Brückenbauwerk wird die Lärmschutzwand auf der östlichen Brückenkappe verbaut.

Darüber hinaus ist eine Änderung der Umweltbeeinträchtigungen nicht zu erwarten.

5. Bauzeit

Baubeginn wird nach heutigem Kenntnisstand Mitte 2020 sein. Die Gesamtbauzeit wird mit 4 bis 4,5 Jahren angesetzt, so dass mit einer Fertigstellung frühestens Ende 2024 zu rechnen ist.

6. Bisherige Information

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat das Bauvorhaben mit den technischen Plänen und den Umweltauswirkungen – wie in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt – im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 15.09.2016 sowie im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 21.09.2016 erläutert. Allen Ausschussmitgliedern wurde die Präsentation als Information zur Verfügung gestellt.

Das Protokoll der Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 21.09.2016 geht unter TOP 5 ausführlich auf die Maßnahme ein.

7. Weiteres Verfahren

Die Planfeststellungsunterlagen lagen in der Zeit vom 27.11.2017 bis 12.01.2018 öffentlich aus. Alle betroffenen Anlieger konnten im Rahmen des Verfahrens ihre Einwände einbringen. Die Landeshauptstadt Hannover als Träger öffentlicher Belange wurde aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 28.02.2018 abzugeben. Eine weitere Verlängerung der Frist ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht zulässig.

Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich zur Beratung der Drucksache folgende Termine einzuhalten:

Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: 08.02.2018
Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 21.02.2018
Verwaltungsausschuss: 22.02.2018

Die Region Hannover führt das Anhörungsverfahren durch. Im Planfeststellungsverfahren wird die Region Hannover über die Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden.

8. Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
(DS 15-0346/2018)

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat den als Anlage 7 beigefügten Änderungsantrag beschlossen, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die Gestaltung der Widerlageroberflächen im Hinblick auf Graffiti zu überprüfen und zwar in Richtung einer Zulassung von Graffiti, eventuell organisiert als Jugendprojekt in Kooperation mit dem Sachgebiet "Jugendzentren" im Fachbereich Jugend und Familie, evtl. auch mit dem Jugendsportzentrum an der Podbielskistraße 299 in Hannover.

Die Verwaltung empfiehlt dem Antrag an dieser Stelle nicht zu folgen. Die Brücke steht gemeinsam mit den anderen Mittellandkanalbrücken in einer grüngeprägten, parkartigen Uferlandschaft, die zur Jahrtausendwende durch ein renommiertes Landschaftsarchitekturbüro entwickelt wurde. Oberstes Ziel der Planungen ist es, diesen parkartigen Charakter des Uferraums zu unterstützen. Gestalterisches Element auch dieser Brücke sind die weitspannenden Bögen und die bewusst zurückgenommenen Widerlager. Pfeiler und Widerlager sollen daher bewusst so ausgeführt werden, dass die überspannten Landschaftsbestandteile bestmöglich wirken können: naturnah und grüngeprägt. Der Brücke im Buchholzer Bogen kommt dabei sogar eine besondere Bedeutung zu, da sie aus der Ferne weithin sichtbar ist. Bei der Neugestaltung der Brücke über den Mittellandkanal ist eine farbliche Gestaltung der Widerlager und der Pfeiler mit Graffiti daher nicht zu empfehlen. In ihrer Stellungnahme hat die Verwaltung unter Punkt 4, Abs. 4 die Anregung aufgenommen, die Gestaltung der Widerlageroberflächen im Hinblick auf die Vermeidung von illegalen Beschmierungen zu verbessern. Eine Ausführung in Form von Kanneluren oder anderen Strukturbetonoberflächen, wie bereits an den Pfeilern, wäre hier denkbar und zielführend.

Das Land als Straßenbaulastträger ist ebenfalls der Auffassung, dass eine Zulassung von Graffiti nicht in das Gestaltungskonzept passt. Die Bögen sollen zur Geltung kommen und nicht die Widerlager und Pfeiler.

9. Ergänzung der Stellungnahme

Auf Grund der Beratung der Drucksache im Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat die Verwaltung die Stellungnahme an drei Stellen ergänzt:

Unter Punkt 4 Gestaltung wurde die Forderung nach Maßnahmen gegen Verschmutzungen durch Taubenkot aufgenommen. Unter Punkt 8 Bauphasen wurde die Forderung aufgenommen, dass zur Minimierung der Belastung der AnliegerInnen Wohnstraßen für den Baustellenverkehr nicht zur Verfügung stehen. Ferner wurde der Punkt 8 mit dem Hinweisauf die geplante Grundschule Buchholz / Kleefeld II ergänzt , die während der Bauzeit der Mittellandkanalbrücke in Betrieb gehen wird und hierbei die baustellenbedingten Verkehrsführungen besonders zu beachten sind.


10. Anlagen

Anlage 1: Stellungnahme der Landeshauptstadt Hannover (ohne Kanalübersichtsplan)
Anlage 2: Übersichtslageplan
Anlage 3: Lageplan, Ausschnitt Süd
Anlage 4: Lageplan, Ausschnitt Nord
Anlage 5: Bauwerksskizze, Brückenentwurf, Blatt 1/2
Anlage 6: Bauwerksskizze, Brückenentwurf, Blatt 2/2
Anlage 7: Änderungsantrag Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld DS Nr. 15-0346/2018)
66.1 
Hannover / 14.02.2018