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Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH - Erhöhung des Stammkapitals und Änderung des Gesellschaftsvertrages
Antrag,
1.der Erhöhung des Stammkapitalanteils der Landeshauptstadt Hannover an der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH von 6.400 € auf 7.900 € zuzustimmen
2.der als Anlage 1 beigefügten Neufassung des Gesellschaftsvertrages
zuzustimmen
3.den Stimmführer / die Stimmführerin der Landeshauptstadt Hannover in
der Gesellschafter-versammlung der Klimaschutzagentur Region
Hannover gGmbH anzuweisen, alle notwendigen Beschlüsse zur
Umsetzung zu fassen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von klimaschützenden Maßnahmen sind Männer und Frauen in gleicher Weise betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 1.500,00 € | 1200.007-940100 | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 1.500,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -1.500,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Gegenstand der Klimaschutzagentur Region Hannover gGmbH (im Folgenden kurz Klima- schutzagentur genannt) ist die Förderung des Klimaschutzes im lokalen und regionalen Bereich. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere erreicht durch die Unterstützung der lokalen Klimaschutzaktivitäten sowie die Koordination der Kommunen und der wesent- lichen Institutionen in der Region Hannover im Sinne einer möglichst abgestimmten, kosteneffizienten und erfolgreichen Zusammenarbeit. Die Klimaschutzagentur ist von ihren öffentlichen und privaten Gesellschaftern gegründet worden, um ein möglichst großes Netzwerk von Partner zu knüpfen und gemeinsam mit diesen die Ziele der Gesellschaft realisieren zu können.
Rückwirkend zum 01.01.2008 soll E.ON Avacon der Klimaschutzagentur als Gesellschafter beitreten. Dies erfolgt insbesondere vor dem Hintergrund, dass neben den Unternehmen aus der Klimaschutzwirtschaft es vor allem die Energieversorgungsunternehmen sind, die durch ihre Unternehmenspolitik zentralen Einfluss auf das Verbrauchs- und Investitions- verhalten der Endkunden haben. Für eine nachhaltige, d.h. ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung der Region Hannover tragen daher nicht nur die kommunalen Entscheidungsebenen Verantwortung, sondern im hohen Maße auch die Energieversorg- ungsunternehmen. Daher ist es zweckmäßig, neben den Stadtwerken Hannover auch das zweitgrößte Energieversorgungsunternehmen der Region Hannover - E.ON Avacon - strategisch in die Klimaschutzpolitik der Region Hannover und damit in die Arbeit der Klimaschutzagentur einzubinden.
E.ON Avacon soll mit einer Stammeinlage von 3.050 € sowie einer jährlichen Neben- leistungsverpflichtung in Höhe von 60.000 € als Gesellschafter der Klimaschutzagentur beitreten. Auf Grundlage eines zwischen E.ON Avacon und der Klimaschutzagentur abzu- schließenden Kooperationsvertrages, verpflichtet sich E.ON Avacon, der Klimaschutz- agentur für die Erledigung ihrer Aufgaben jährlich mindestens 300.000 € zusätzlich zu den Nebenleistungsverpflichtungen zur Verfügung zu stellen. Mit den von E.ON Avacon bereit- gestellten Mitteln können neue Handlungsfelder erschlossen werden (z.B. Stromeinspar- kampagne), die in der Vergangenheit nicht bearbeitet werden konnten. Zusätzlich können Projekte und Kampagnen in bereits bearbeiteten Handlungsfeldern der Klimaschutzagentur mit zum Teil deutlich höherem Aufwand und damit wirksamer an Bürger und Betriebe her- angetragen werden. Ferner können kommunale Klimaschutzprogramme im Umland von Hannover angeboten und umgesetzt werden, weil die Mittel für die Erarbeitung bereitge- stellt werden und für die Umsetzung von Projekten ein weiterer Partner zur Verfügung steht.
Durch den Beitritt von E.ON Avacon als neuer Gesellschafter der Klimaschutzagentur gGmbH ist eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages in folgenden Punkten erforderlich (Anlage 1):
§ 3 Abs. 1 und 2 Stammkapital und Stammeinlage
Verbunden mit der Aufnahme von E.ON Avacon als Gesellschafter der Klimaschutzagentur ist die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000 € auf 31.050 €.
Hiervon übernimmt E.ON Avacon - in gleicher Höhe wie die Stadtwerken Hannover AG - 3.050 €. Hierdurch erhalten die Energieversorgungsunternehmen Stadtwerke Hannover und E.ON Avacon in der Gesellschafterversammlung gleiches Stimmrecht.
Damit die Landeshauptstadt Hannover und die Region Hannover zusammen Mehrheits- gesellschafter der Klimaschutzagentur bleiben, ist eine Erhöhung der Stammeinlagen von Landeshauptstadt Hannover und Region Hannover in Höhe von jeweils 1.500 € erforder- lich. Insgesamt sinken die Stimmrechtsanteile der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover von jeweils 25,6% auf 25,4%. Eine detaillierte Darstellung der Aufteilung des Stammkapitals und der Stimmrechtsanteile – alt und neu – geht aus Anlage 2 hervor.
§ 4 Abs. 1 und 2 Nebenleistungsverpflichtungen der Gesellschafter.
Der als Nebenleistung für E.ON Avacon festgesetzte jährliche Betrag in Höhe von 60.000 € trägt der Aufbauarbeit der übrigen Gesellschafter in den vergangenen 6 Jahren Rechnung, in denen E.ON Avacon noch nicht Gesellschafter war. Bei den anderen Gesellschaftern bleibt die Höhe der Nebenleistungsverpflichtungen unverändert.
Zusätzlich wurden folgende Punkte anpasst:
§ 12 Beirat
Mit der Beschlussvorlage 3123/2007 der Landeshauptstadt Hannover wurde die Aufnahme weiterer Mitglieder in den Beirat der Klimaschutzagentur Hannover zu Beschlussfassung vorgelegt und begründet. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages trägt diesem Sachver- halt Rechnung. Weitere Änderungen betreffen die Wahl des/r Vorsitzenden und des Stellvertreters.
§ 14 Abs. 3 Prüfungsrechte
Der § 119 Abs. 3 Nr. 3 NGO umfasst die Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung. Diese Prüfrechte sind nur für Mehrheitsbeteiligungen der Landeshauptstadt Hannover relevant und für die Klimaschutzagentur nicht vorgesehen.
20.2
Hannover / 23.01.2008