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205. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: List / Hebbelstraße
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Antrag,
1. die in der Anlage 3 dargelegten allgemeinen Ziele und Zwecke für eine Änderung des Flächennutzungsplanes für den dort bezeichneten Bereich zu beschließen,
2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf die Dauer eines Monats) zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Mit der Planausweisung kann ein ergänzendes Angebot an Wohnbauflächen im Stadtteil geschaffen werden, auch um einer Abwanderung Bauwilliger in das Umland entgegenwirken zu können. Durch Angebote an Flächen für den Wohnungsbau an etablierten Standorten kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von Bevölkerungsgruppen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat vorgeschlagen, zur Erweiterung des Angebots an Grundstücken für den preiswerten Einfamilienhausbau eine Brachfläche westlich der Hebbelstraße, nördlich der Schneckenburger Straße zu aktivieren und den Flächennutzungsplan entsprechend zu ändern (Drucksache Nr. 15-0247/2006, Beschluss vom 20.03.2006). Der Flächennutzungsplan stellt hier zur Zeit "Allgemeine Grünfläche" sowie ein Standortsymbol für einen Spielpark dar.
Nach Prüfung der städtebaulichen Eignung unter Einbeziehung der Entwicklungsmöglichkeiten wird nunmehr empfohlen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Baumöglichkeiten von etwa 20 Wohneinheiten in unterschiedlichen Bauformen zu schaffen.
Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde vom 06.09.2007 bis 12.10.2007 durchgeführt. Die wesentlichen Ergebnisse sind in der Anlage 2 zu dieser Drucksache zusammengestellt. Grundsätzliche Bedenken oder das weitere Planverfahren beeinflussende Hinweise wurden von den beteiligten Stellen nicht vorgebracht. Fachliche Hinweise wurden in die Begründung bzw. in den vorläufigen Umweltbericht eingearbeitet soweit sie der Regelungsebene des Flächennutzungsplanes entsprechen.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren zur 205. Änderung des Flächennutzungsplanes fortgesetzt.
61.15
Hannover / Jan 23, 2008