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hannoverimpuls GmbH – Verlängerung einer Ausfallbürgschaft
Antrag,
die Übernahme einer einfachen Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 50 % der bei Fälligkeit des Darlehens valutierenden Restschuld, höchstens 3.000.000,00 €, für ein Darlehen, das von der hannoverimpuls GmbH für den Erweiterungsbau TECHNOLOGIE ZENTRUM im Wissenschaftspark aufgenommen worden ist, zu beschließen.
Die Verlängerung der Ausfallbürgschaft erfolgt auf Grundlage der Beschlussfassung für die ursprüngliche Bürgschaft des Rates der Landeshauptstadt Hannover vom 27.06.2019 (Drucksache Nr. 1545/2019), der Bürgschaftsgenehmigung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 03.09.2019 sowie der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 20.11.2025 beschlossenen Verlängerung des Betrauungsaktes (Drucksache Nr. 2109/2025).
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass oder inwieweit die Verlängerung einer Ausfallbürgschaft geschlechtsspezifische Auswirkungen entfaltet.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet. Es ergeben sich keine Einflüsse auf das Klima.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Landeshauptstadt Hannover.
Begründung des Antrages
Die Landeshauptstadt Hannover hat mit Beschlussdrucksache Nr. 1545/2019 vom 27.06.2019 eine einfache Ausfallbürgschaft für ein Darlehen der hannoverimpuls GmbH für den Erweiterungsbau TECHNOLOGIE ZENTRUM im Wissenschaftspark Marienwerder übernommen.
Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses über die Übernahme der Ausfallbürgschaft in 2019 war aus der o. g. Drucksache bereits erkennbar, dass das von der hannoverimpuls GmbH aufzunehmende Darlehen eine längere Laufzeit haben wird, als die vor dem Hintergrund des bis zum 31.12.2025 laufenden Betrauungsaktes zunächst befristete Ausfallbürgschaft. Mithin war also davon auszugehen, dass die Ausfallbürgschaft auch über den 31.12.2025 hinaus fortgesetzt werden soll, um eine Kündigung des Darlehensvertrages seitens des Kreditinstituts und Inanspruchnahme der Landeshauptstadt Hannover zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist der Ratsbeschluss zur Übernahme der Ausfallbürgschaft in 2019 unseres Erachtens unbefristet erfolgt, sodass es zur Verlängerung der Ausfallbürgschaft keines neuen Beschlusses bedürfe. Die Kommunalaufsicht als unsere Genehmigungsbehörde vertritt diesbezüglich jedoch eine gegenteilige Auffassung und fordert eine erneute Beschlussfassung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Verlängerung der übernommenen Ausfallbürgschaft.
Die hannoverimpuls GmbH wird weiterhin mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) beauftragt, nunmehr auf Grundlage des verlängerten Betrauungsaktes (Drucksache Nr. 2109/2025), der bis zum 31.12.2035 befristet ist. Die Bürgschaft kann somit im Rahmen der DAWI-Leistungen verlängert werden.
Die bestehenden Darlehen in Höhe von ursprünglich 6,0 Mio. € werden weiterhin gemäß den Beteiligungsverhältnissen zu je 50 % von der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover verbürgt.
Die Bürgschaftsübernahme ist nach § 121 Abs. 2 u. 4 NKomVG der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Die Voraussetzungen zur Übernahme der Ausfallbürgschaft gemäß § 121 NKomVG sind weiterhin erfüllt:
- Mit dem zu verbürgenden Kredit werden nur Maßnahmen im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung finanziert.
- Die Bonität des Kreditnehmers lässt eine Inanspruchnahme der bürgenden Gebietskörperschaft nicht erwarten.
- Es handelt sich um eine einfache Ausfallbürgschaft.
- Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt die Ausfallbürgschaft in Höhe von bis zu 50 % der bei Fälligkeit des Darlehens valutierenden Restschuld, sodass die übernommene Ausfallbürgschaft max. dem Teil der Beteiligung der Landeshauptstadt Hannover an der hannoverimpuls GmbH entspricht.
Die hannoverimpuls GmbH stellt sicher, dass die Finanzierungsmittel ordnungsgemäß verwendet werden und insbesondere keine Überkompensation oder Quersubventionierung wettbewerbsrelevanter Bereiche erfolgt. Die hannoverimpuls GmbH wird die Erfüllung der ihr durch den Betrauungsakt aufgegebenen Pflichten sicherstellen und diese zu etwaigen wettbewerbsrelevanten Geschäftstätigkeiten abgrenzen.
Aufgrund der befristeten Betrauung der hannoverimpuls GmbH bis zum 31.12.2035 wird die Laufzeit der Ausfallbürgschaft ebenfalls zunächst bis zu diesem Datum begrenzt. Der Klarstellung halber weisen wir vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung des Betrauungsaktes bzw. sonstigen beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung daraufhin, dass die vorliegende Beschlussfassung zur Verlängerung der Ausfallbürgschaft auch darüberhinausgehend bis zum Ende der Darlehenslaufzeit Bestand hat.
20.20
Hannover / Jan 26, 2026