Drucksache Nr. 0176/2018:
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 08.02.2018: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt: Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Verwaltungsausschuss
  • Durch Neufassung erledigt: Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
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0176/2018
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Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1- 2 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung
2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 lfd. Nr. 3 und 4 aufgeführten Nebenanlagen des Geveker Kampes sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm mit der ersten Maßnahmenliste ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Weitere Maßnahmen wurden durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Für den Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt, Davenstedt wurden nach 3 Maßnahmen in 2014 in 2015 keine Maßnahmen vorgeschlagen. Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt, Davenstedt 4 weitere Straßen bzw. Straßenteile für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1).

Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 07.12.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger/ Eigentümer und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben.

Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden. Im Rahmen der Diskussion der Maßnahmen in der Bürgerfragestunde wurde von den Anliegern der Kolpingstraße die Notwendigkeit der Erneuerung der Kolpingstraße angezweifelt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Seitenstraßen Wolkerhof und Sonnenscheinhof sich in einem ähnlichen Zustand befinden würden und aus Sicht der Verwaltung nicht erneuerungsbedürftig seien. Insbesondere seien schwere Fahrzeuge wie Müllfahrzeuge, Fahrzeuge der Leitungsträger sowie städtische Fahrzeuge der Straßen- und Grünflächenunterhaltung für den Zustand der Straße verantwortlich. Hierzu liegt zwischenzeitlich ein Schreiben der IG Kolpingstraße mit einer Unterschriftenliste, das auch an den Bezirksrat gegangen ist, vor. Darin werden die o.g. Argumente noch einmal aufgegriffen und die Erneuerung der Straße abgelehnt.

Des Weiteren wurde die Erneuerung des Wachtelstieges diskutiert. Hier waren die zentralen Themen die Höhe der aufgrund der Einstufung als Anliegerstraße zu erwartenden Straßenausbaubeiträge, die als unsozial empfunden werden, wie aufgrund der Enge der Straße zukünftig geparkt werden soll und der Umgang mit noch nicht endgültig wiederhergestellten Aufbrüchen. Zu den beiden Radwegeerneuerungen am Geveker Kamp gab es keine Diskussion.

Die Verwaltung hält auch nach der Diskussion die vorgeschlagenen Straßen/Straßenabschnitte für erneuerungsbedürftig und schlägt diese wie vorgestellt zur Erneuerung vor.

Die Fahrbahn der Kolpingstraße und Wachtelstieg sollen mit einer bituminösen Befestigung hergestellt werden, wobei in der Kolpingstraße die Parkstreifen einen Klinkerbelag erhalten werden. Die Nebenanlagen Geveker Kamp von Davenstedter Straße bis Richard-Partzsch-Weg und von Richard-Partzsch-Weg bis Davenstedter Straße werden mit grauen Betonplatten (Gehwege) und anthrazitfarbenem Rechteckpflaster (ohne Fase) mit Klinkereinfassung im Radwegebereich hergestellt.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, grob geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

66.3 
Hannover / 25.01.2018