Drucksache Nr. 0174/2016:
Einrichtung und Finanzierung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Die Kirchenmäuse Sahlkamp"

Inhalt der Drucksache:

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0174/2016
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Einrichtung und Finanzierung der zweigruppigen Kindertagesstätte "Die Kirchenmäuse Sahlkamp"

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse Sahlkamp“ am Standort Lankwitzweg 56 in 30179 Hannover-Sahlkamp, in Trägerschaft des Vereins „Lazarus-Dienst gGmbH“, mit 25 Kindergarten- und 15 Krippenkindern in Ganztagsbetreuung einzurichten und
  • ab dem 01.10.2016, spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 160.730,77 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -161.355,77 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -161.355,77 €

Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Im Stadtgebiet Bothfeld-Vahrenheide und besonders im Stadtteil Sahlkamp besteht ein hoher Bedarf an Kindergarten- und Krippenplätzen.

Der Träger „Lazarus-Dienst gGmbH“ beabsichtigt an dem Standort Lankwitzweg 56 in 30179 Hannover eine Kindertagesstätte mit einer Kindergarten- (25 Kinder) und einer Krippengruppe (15 Kinder) ganztags zu betreiben. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt auf Basis der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen. Der Träger „Lazarus-Dienst gGmbH“ ist bereits für die ev. Freikirche in der Kinderbetreuung tätig (Hummel Garten Marl) und hat sich als Träger bewährt.

Der Träger wird Mieter beim Freikirchlichen Bund der Gemeinde Gottes e.V.. Die Kindertagesstätte wird im Gebäude des Gemeindezentrums der Kirche mit untergebracht, wobei die Kita nicht für Außenstehende frei zugänglich sein wird. Das bestehende Gemeindezentrum mit Kirche wird um die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte in Form eines Anbaus erweitert. Ein ausreichendes Außengelände steht der neuen Kindertagesstätte separat am Gebäude zur Verfügung.

Durch die Entstehung dieser Kindertagesstätte soll dem Bedarf und dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- sowie auf einen Kindergartenplatz entsprochen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.

Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.

Der Stadt Hannover entstehen - abgesehen von der o.g. Summe i.H.v. maximal 5000 € - keine Investitionskosten. Ein Antrag auf Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) wurden beim Land beantragt und in Aussicht gestellt. Ebenfalls wurde ein Antrag auf Förderung durch die Region Hannover für die Schaffung neuer Plätze im Kindertagesstättenbereich gestellt.

Die finanziellen Mittel für den Betrieb der Kindertagesstätte stehen beim Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

51.42 
Hannover / 27.01.2016