Informationen:
verwandte Drucksachen:
0174/2016 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 17.02.2016: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Einstimmig
- 22.02.2016: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
- 03.03.2016: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
0174/2016 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide In den Jugendhilfeausschuss In den Verwaltungsausschuss |
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Investitionsmaßnahme I.36501.001.2 |
Einzahlungen | Auszahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000 € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.
Der Träger „Lazarus-Dienst gGmbH“ beabsichtigt an dem Standort Lankwitzweg 56 in 30179 Hannover eine Kindertagesstätte mit einer Kindergarten- (25 Kinder) und einer Krippengruppe (15 Kinder) ganztags zu betreiben. Die Finanzierung der Einrichtung erfolgt auf Basis der Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeiträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen. Der Träger „Lazarus-Dienst gGmbH“ ist bereits für die ev. Freikirche in der Kinderbetreuung tätig (Hummel Garten Marl) und hat sich als Träger bewährt.
Der Träger wird Mieter beim Freikirchlichen Bund der Gemeinde Gottes e.V.. Die Kindertagesstätte wird im Gebäude des Gemeindezentrums der Kirche mit untergebracht, wobei die Kita nicht für Außenstehende frei zugänglich sein wird. Das bestehende Gemeindezentrum mit Kirche wird um die Räumlichkeiten der Kindertagesstätte in Form eines Anbaus erweitert. Ein ausreichendes Außengelände steht der neuen Kindertagesstätte separat am Gebäude zur Verfügung.
Durch die Entstehung dieser Kindertagesstätte soll dem Bedarf und dem Rechtsanspruch auf einen Krippen- sowie auf einen Kindergartenplatz entsprochen werden. Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde bereits von der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Aussicht gestellt.
Der Stadt Hannover entstehen - abgesehen von der o.g. Summe i.H.v. maximal 5000 € - keine Investitionskosten. Ein Antrag auf Zuwendungen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) wurden beim Land beantragt und in Aussicht gestellt. Ebenfalls wurde ein Antrag auf Förderung durch die Region Hannover für die Schaffung neuer Plätze im Kindertagesstättenbereich gestellt.
Die finanziellen Mittel für den Betrieb der Kindertagesstätte stehen beim Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.