Drucksache Nr. 0170/2014:
Ausbau der Klingerstraße

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0170/2014
2
 

Ausbau der Klingerstraße

Antrag,


gemäß den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vorbehaltlich der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses dem Ausbau der Klingerstraße zwischen Weidetorkreisel und Hermann-Bahlsen-Allee wie in Anlage 1, Blätter 1 bis 4, Anlage 2, Blätter 1 bis 2, dargestellt mit Kosten von 1.420.000€, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i. V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.023

Bezeichnung Gemeindestraßen / Klingerstraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014/2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2014 zu Lasten 2015.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.023
Gemeindestraßen / Klingerstraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 750.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 1.420.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -670.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 18.750,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 35.500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 16.750,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -33.500,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -33.500,00 €
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen 1.420.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Entwässerungsmulden, Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 125.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Diese Maßnahme soll nach Entflechtungsgesetz mit Mitteln des Bundes gefördert werden. Wir erwarten eine 60%ige Förderquote der zuwendungsfähigen Kosten.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung nicht anzuwenden.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Mit der Genehmigung der Beschlussdrucksache 0372/2013 wurde die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen. Zum leichteren Verständnis wird die in der Drucksache 0372/2013 beschriebene Ausgangslage an dieser Stelle nochmals wiederholt.

In der Klingerstraße kommt es in den Hauptverkehrszeiten häufig zu Rückstaus vor der Lichtsignalanlage Hermann-Bahlsen-Allee zurück bis in die Ausfahrten des Weidetorkreisels. Größtes Problem ist hier der von Süden kommende und nach Westen fahrende Linksabbieger, der den Verkehr auf der Klingerstraße von Norden kommend, passieren lassen muss. Für die vorhandene Verkehrsmenge ist eine Fahrspur nicht ausreichend.

Insofern besteht Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen im Knotenpunktzulauf südlich der Hermann-Bahlsen-Allee und für bauliche und betriebliche Maßnahmen an der o.g. Lichtsignalanlage.


Im Untersuchungsbericht zur intelligenten Steuerung für Lichtsignalanlagen im Straßenzug Langenforther Straße, Eulenkamp, Klingerstraße, Karl-Wiechert-Allee wurde zur Verbesserung der Situation der Bau einer zusätzlichen Fahrspur vom Weidetorkreisel bis zur Signalanlage Hermann-Bahlsen-Allee empfohlen. Hiernach sollte zweispuriges Linksabbiegen ermöglicht werden und im Eingangsbereich der Hermann-Bahlsen-Allee eine zweite Geradeausspur angelegt werden.

Das auf den Straßenflächen anfallende Regenwasser wird derzeit konventionell über Straßenabläufe in einen Kanal entwässert. Im Zuge des Umbaus soll das Regenwasser, das auf der östlichen Fahrbahnhälfte der Klingerstraße anfällt in Mulden versickert werden.

Die Klingerstraße ist eine stark belastete Hauptverkehrsstraße mit ca. 46.000 Kfz/24h im Querschnitt. Bei Neubauten und wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen ist die Einhaltung der in der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche zu prüfen.
Ergebnis der beauftragten Lärmschutzuntersuchung ist, dass Schallschutzmaßnahmen notwendig werden.

Bedingt durch den Bau der Zusatzspur und der Lärmschutzwand müssen Bäume gefällt werden. Diese Bäume sollen im erweiterten Planungsraum ersetzt und ausgeglichen werden.

Der vorliegende Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Ansprüche der Träger öffentlicher Belange erarbeitet.


2. Beschreibung des Vorhabens

2.1 Beschreibung der Planfeststellungsunterlagen

Das geplante Bauvorhaben umfasst die Teilmaßnahmen Straßenbaumaßnahmen (A), Entwässerungsmaßnahmen (B), aktive und passive Schallschutzmaßnahmen (C), umweltrelevante Maßnahmen in den Freianlagen (D), Maßnahmen an oder für Versorgungsleitungen (E).

Zu den Maßnahmen im Einzelnen:

A. Straßenbaumaßnahmen

Die Fahrbahn der Klingerstraße erhält zukünftig auf der Ostseite einen etwa 160 m langen Zusatzfahrstreifen mit einer Breite von 3,50 m.
Auf einer Strecke von etwa 150 m Länge schließt an die Fahrbahn ein Bankett an, um die Entwässerung in den Seitenraum zu ermöglichen. Nördlich davon wird die Fahrbahn wie im Bestand durch einen Hochbord eingefasst.

Um den Abfluss des Verkehrs aus der neu entstehenden Linksabbiegespur gewährleisten zu können, wird die Mittelinsel in der Hermann-Bahlsen-Allee nach Süden zugunsten eines zusätzlichen Fahrstreifens in Fahrtrichtung Westen verschoben. Dadurch wird ein Linksabbiegestreifen in der Hermann-Bahlsen-Allee in Richtung Klingerstraße Nord entfallen. Dies ist nach signaltechnischer Prüfung für die vorhandene Verkehrsbelastung ausreichend.




B. Entwässerungsmaßnahmen

Das anfallende Niederschlagswasser wird in Rasenrinnen im Straßenseitenraum gesammelt und oberflächlich der Versickerungsmulde auf der Ostseite der Lärmschutzwand zugeführt. Die Lärmschutzwand wird mit flachen Rahmendurchlässen an zwei Stellen unterquert.
Die 1.000 m² große Rasenmulde wird mit flachen Böschungen modelliert und so gestalterisch unauffällig in die Grünfläche integriert. Die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen hat die Formgebung maßgeblich bestimmt. Die Sohle liegt zwischen ca. 0,5 bis 0,7 m unter bestehendem Gelände. Beim 5-jährigen Bemessungsregen wird die Mulde 0,22 m eingestaut.

C. Aktive und passive Schallschutzmaßnahmen

Der aktive Schallschutz zu Gunsten der Bebauung am Schäferweg soll durch den Bau einer begrünten Lärmschutzwand gewährleistet werden. Bei der Planung dieser Wand waren neben den Schallschutzanforderungen auch der Gehölz- und Leitungsbestand in den Freianlagen zu berücksichtigen. Aus gestalterischen Gründen wurde die Wand in einem organisch schwingendem Verlauf trassiert. Die Wand wird aus insgesamt fünf bogenförmigen Elementen bestehen, die überwiegend durch Elemente aus Corten-Stahl verbunden werden.
Bezogen auf diese Trassierung ergibt sich nach Berechnungen des Schallgutachters eine erforderliche Wandhöhe von ca. 3,00 m. Die Begrünung der Wand erfolgt über Pflanzstreifen am Fuß der Wand, in die rankende Gewächse gepflanzt werden. Es handelt sich um eine gleichermaßen ökologische wie platzsparende Konstruktion, die keiner Fundamente bedarf. Daher ist die Wand im Vergleich zu anderen Wandsystemen vergleichsweise günstig und gut in die Umgebung zu integrieren.

Zusätzlich zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen besteht an einzelnen Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme dem Grunde nach Anspruch auf passiven Schallschutz.

D. Umweltrelevante Maßnahmen in den Freianlagen

Die Planung der Verkehrsanlagen und der Lärmschutzwand erfolgte unter Berücksichtigung des Baumbestandes. Bedingt durch den Zusatzfahrstreifen und die Lärmschutzwand ist es jedoch nicht vermeidbar, einzelne Bäume zu entfernen oder aufzuasten.

Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die nicht zu vermeidenden Umweltbeeinträchtigungen beschrieben. Kernstück ist dabei die Neupflanzung von 34 Bäumen im erweiterten Planungsbereich.

E. Maßnahmen an oder für Versorgungsleitungen

Neben Leitungssicherungsmaßnahmen ist bedingt durch den Zusatzfahrstreifen die Verlegung eines Lichtwellenleiters des Hauptamtes der Stadt Hannover geplant.

Planunterlagen

Der Entwurf für die Verkehrsanlagen, die Entwässerung, die Lärmschutzwand und die Freianlagen ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.




2.2 Änderungen durch den Planfeststellungsbeschluss

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden u. a. folgende Bestimmungen entgegen den Antragsunterlagen aufgenommen.

Die Wertstufe der Biotopszuordnung der Grünfläche wird erhöht, dadurch ergibt sich ein erhöhter Kompensationsflächenbedarf. Diese Kompensationsmaßnahmen werden auf einer externen Ausgleichsfläche (Gemarkung Wülferode, Flur 5, Flurstück 52/1) umgesetzt.
Die bisher vorgesehene Maßnahme M 3 (Pflanzung von 15 Gehölzen) entfällt.

Für den neu zu bauenden Fahrstreifen wird ein lärmoptimierter Asphalt eingebaut.


3. UVP

Eine UVP ist nicht erforderlich. Das geplante Vorhaben ist im Maßnahmenkatalog der Anlage 1 zu § 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) nicht aufgeführt.
Da der Ausbau der Klingerstraße auch Eingriffe in die angrenzenden Freianlagen der vorhandenen Straße zur Folge hat, wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt.


4. Bauzeit / Bauablauf

Erforderliche Baumfällungen müssen bis zum 28.02.2014 durchgeführt werden.
Die notwendigen Verlegungen von vorh. Leitungen beginnen im März 2014.
Der Straßenbau soll in den Sommerferien 2014 durchgeführt werden. Die Bauzeit beträgt ca. 7 Wochen. Die Entwässerungsmulden und die Lärmschutzanlage werden im Anschluss an den Straßenbau errichtet.

Vor Beginn der Baumaßnahmen erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.22 
Hannover / 27.01.2014