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Die Neufassung ist aufgrund redaktioneller Änderungen in der, Anlage der Drucksache erforderlich (Anlage 1 und 2 zu den Benutzungsbedingungen jeweils letzter Absatz).
Benutzungsbedingungen für die städtischen Sportanlagen, Umsetzung HSK IX
Antrag,
den Benutzungsbedingungen für die städtischen Sportanlagen inkl. der Erhöhung der Mieten für die städtischen Sportanlagen gemäß der Anlage 1 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Durch die Benutzungsbedingungen und die Erhöhung der Mieten sind keine Gender-Aspekte betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Veräußerung von Sachvermögen |
€0.00 |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
€0.00 |
Baumaßnahmen |
€0.00 |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
€0.00 |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
€0.00 |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
€0.00 |
Sonstige Investitionstätigkeit |
€0.00 |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
€0.00 |
|
|
|
€0.00 |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Produkt 42401 | Sportstätten |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
€0.00 |
Sonstige Transfererträge |
€0.00 |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
€0.00 |
Privatrechtl. Entgelte |
€5,000.00 |
Kostenerstattungen |
€0.00 |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
€0.00 |
Sonstige ordentl. Erträge |
€0.00 |
| | Außerordentliche Erträge |
€0.00 |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
| Personalaufwendungen |
€0.00 |
Sach- und Dienstleistungen |
€0.00 |
Abschreibungen |
€0.00 |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
€0.00 |
Transferaufwendungen |
€0.00 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
€5,000.00 |
Außerordentliche Aufwendungen |
€0.00 |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
€0.00 |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
€0.00 |
Saldo gesamt |
€5,000.00 |
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Gemäß der Drucksache Nr. 1916/2014 inkl. des Änderungsantrages Drucksache Nr. 2532/2014 zum Haushaltssicherungskonzept (HSK IX) hat der Rat die Erhöhung der Mieten für die städtische Sportanlagen und das Sportleistungszentrum im Produkt 42401 (Sportstätten) bzw. 42402 (Sportleistungszentrum) um insgesamt 25.000 € jährlich beschlossen. Davon entfallen 20.000 € auf das Sportleistungszentrum (vgl. DS Nr. 2764/2015).
Begründung des Antrages
Städtische Sportanlagen, d.h. Sportanlagen (ohne Schulsportanlagen), die von der Stadt betrieben und unterhalten werden, sind derzeit das Erika-Fisch-Stadion, der Sportpark Misburg und der Sportpark Wettbergen. Im Zuge der Erhöhung der Mieten wird das System der Mietsätze umgestellt. Analog der Regelungen für das Sportleistungszentrum und die Schulsporthallen werden die Nutzer/innen nun in drei Nutzergruppen eingeteilt und die Mietsätze auf Stundenbasis umgestellt. Gleichzeitig werden auch die allgemeinen Benutzungsbedingungen für die städtischen Sportanlagen zur Beschlussfassung vorgelegt (Anlage 1). Die bisherigen Mieten sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Die vorgenommene Erhöhung orientiert sich an der Erhöhung der Vereinsmieten für die städtischen Schwimmbäder (DS Nr. 2741/2014), der Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die schulischen Sporthallen (DS Nr. 2095/2015) und der Anhebung der Mieten für das Sportleistungszentrum (DS Nr. 2764/2015). Gemäß den Vorgaben des HSK IX sollte die Erhöhung der Mieten erst zum 01.01.2017 erfolgen. Nach Diskussion und in Abstimmung mit dem Stadtsportbund schlägt die Verwaltung vor, analog der o.g. Drucksachen Nr. 2741/2014 bzw. Nr. 2095/2015 beginnend mit dem 01.04.2016 die Mieten für die städtischen Sportanlagen in zwei Schritten zu erhöhen. Dieses Verfahren soll den Vereinen die Möglichkeit geben, sich durch die stufenweise Erhöhung besser auf die Kostensteigerung einzustellen.
Nach dem 01.01.2018 soll alle drei Jahre (jeweils zum 01.01. d. J.) eine Erhöhung der Mieten entsprechend des Verbraucherpreisindexes erfolgen (vgl. DS Nr. 2741/2014 und Nr. 2764/2015).
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Hannover / Feb 17, 2016