Informationen:
verwandte Drucksachen:
0166/2012 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 23.01.2012: Jugendhilfeausschuss: Einstimmig
0166/2012 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Jugendhilfeausschuss |
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Bei dieser Kommission handelt es sich um ein nachgeordnetes Gremium des Jugendhilfeausschusses, sodass hinsichtlich Konstitution und Verfahren - nichtzuletzt mangels erschöpfender spezieller Vorgaben für Kommissionen - prinzipiell die für die Ausschüsse des Rates geltenden Rechtsvorschriften (hier §§ 71 – 73 NKomVG, §§ 33 – 43 GO des Rates) entsprechend sowie § 44 Abs. 8 GO des Rates anzuwenden sind.
In der letzten Wahlperiode hatte der JHA beschlossen, in der Kommission 7 Sitze für Ratsmitglieder einzurichten, die auf die im JHA vertretenen Fraktionen entsprechend der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt wurden (SPD: 3 Sitze, CDU: 2 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 1 Sitz, FDP: 1 Sitz). Hinzu kam ein Grundmandant für einen Ratsherrn, dessen Fraktion (Die Linke) keinen Sitz nach der v.g. Verteilung erhalten hatte. Mithin gehörten insgesamt 8 Ratsmitglieder der Kommission an.
Auch für die Wahlperiode 2011 - 2016 wird wieder vorgeschlagen, 7 Sitze für Ratsmitglieder einzurichten. Diese sind nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren auf die Ratsfraktionen zu verteilen, wonach sich 3 Sitze für die SPD sowie je 2 Sitze für die CDU und Bündnis 90/Die Grünen ergeben.
Auf die Fraktionen Die Linke, FDP, Piraten und Hannoveraner entfällt zwar nach diesem Verteilungsverfahren kein Sitz. Jedoch sind diese gem. § 44 Abs. 8 GO des Rates berechtigt, jeweils ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in die Kommission zu entsenden.
Darüber hinaus gehörten der Kommission bislang an:
Einer den Mehrheitsproportionen im Rat gerecht werdenden Vertretung der Ratsfraktionen, einer angemessenen Beteiligung der o.a. Vertreter/innen außerhalb des Rates sowie der Berücksichtigung der Arbeitsfähigkeit der Kommission ist damit Rechnung getragen.