Drucksache Nr. 0166/2007:
Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg -

Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0166/2007
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1518, 1. Änderung - Van-Gogh-Weg -

Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1518, 1. Änderung mit Begründung
zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die planungsrechtliche Aufgabe des öffentlichen Spielplatzes betrifft insbesondere die im Wohnquartier lebenden Kinder sowie deren Mütter und andere Aufsichtspersonen. Die Betroffenheit ist allersdings nur theoretischer Art, da der Kinderspielplatz bisher noch nicht ausgebaut war und somit nicht zur Verfügung stand. Die Kinder mussten bereits in der Vergangenheit auf die Spielplätze in der Eilenriede zurückgreifen. Die dortige Situation wurde zwischenzeitlich wesentlich verbessert, da die drei Spielplätze grundlegend neu ausgestattet wurden. Die Waldspielplätze „Grasweg“, „Spitzweg-Weg“ und die „Waldwiese Am Pinxtenloch“ wurden im Frühjahr durch den Einbau von Spielgeräten (Holzschaukel, Stahl-Pendelschaukel mit Reifenschwinger, 2-Stufen-Recks) deutlich aufgewertet. Ferner wurden Eichenholzskulpturen durch eine Bildhauerin ergänzt. Ein weiterer Spielplatz am Rodelberg in Höhe der Cranach-Straße in der Eilenriede ist bisher noch nicht aufgewertet worden, mittelfristig sollen jedoch auch hier noch entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Durch diese Maßnahmen wurde die Attraktivität der Spielplätze deutlich erhöht. Daher ist davon auszugehen, dass das Spielangebot von vielen Kindern angenommen wird und somit belebte Flächen und Zuwegungen entstehen. Die soziale Kontrolle ist dadurch gesichert.

Die Flächen sind weiterhin ausreichend dimensioniert und vom Wohnquartier aus in maximal 300 m bis 400 m erreichbar. Durch die vorhandenen Querungshilfen auf der Walderseestraße (Lichtsignalanlagen an der Fritz-Beindorff-Allee und der Hermann-
Bahlsen-Allee, Zebrastreifen mit Schutzinsel an der Rubensstraße und Schutzinseln an der Holbeinstraße, der Raffaelstraße und der Spitzwegstraße) sind die Spielplätze für ältere Kinder (6 bis 12 Jahre) gut und sicher erreichbar. Die Entfernungen der Spielplätze von der Walderseestraße aus betragen zwischen 100 m und 260 m. Da kleine Kinder bis zu 6 Jahren ohnehin aus Sicherheitsgründen zu den Spielplätze in den Wohnquartieren von den Eltern begleitet und beaufsichtigt werden, ist für diese Kinder die Überquerung der Straße an den gesicherten Punkten ebenfalls vertretbar. Die im Bezirksrat geforderte Anlage einer Lichtsignalanlage anstatt einer Fußgängerinsel an der Einmündung Holbeinstraße in die Walderseestraße kann vorerst nicht errichtet werden. Entsprechend den Beratungen im Arbeitskreis Verkehr (Vertreter der Polizei, üstra, Straßenbauamt Hannover, Verkehrs-
behörde sowie weitere Vertreter des Fachbereiches Bauen) soll der Verkehr an der genannten Fußgängerinsel vorerst weiter beobachtet werden und über die Ergebnisse zu gegebener Zeit nochmals beraten werden.

Kostentabelle

Es entstehen zunächst keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover. Bei einem eventuellen Verkauf der Fläche werden Einnahmen erzielt.

Begründung des Antrages

Der Bezirksrat Vahrenwald-List fasste am 01.09.2006 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger mit dem Planungsziel, die ehemals geplante öffentliche Spielfläche auf dem städtischen Grundstück zwischen der Walderseestraße und der Verbindung Grünewaldstraße / Van-Gogh-Weg (südliche Teilfläche des Flurstücks 9/6 der Flur 2 in der Gemarkung Groß-Buchholz zur Größe von ca. 2.360 m²) aufzugeben und ein allgemeines Wohngebiet festzusetzen.

Die betroffene Fläche befindet sich bisher im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1518 und ist dort als öffentlicher Spielplatz festgesetzt. Die Ausweiseung erfolgte seinerzeit als Ersatz für einen ursprünglich im Bebauungsplan Nr. 1443 - Polygram - vorgesehenen Standort. Der Spielplatz wurde jedoch nie ausgebaut. Die Fläche liegt brach. Durch die kürzlich erfolgte Erweiterung der in der Nähe befindlichen Seniorenanlage Albertinium werden zukünftig deutlich weniger Kinder im Gebiet wohnen, als zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1518 angenommen wurde. Auf der gegenüber-
liegenden Seite der Walderseestraße in der Eilenriede befinden sich mehrere Spielplätze, die neu ausgestattet wurden und den Spielflächenbedarf mit abdecken können. Der Spielplatz ist an dieser Stelle daher entbehrlich und das städtische Grundstück kann in dieser hervorragend erschlossenen Lage einer Wohnnutzung zugeführt werden.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 22.09.2005 bis zum 21.10.2005 statt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Stellungnahmen ein.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage beigefügt.

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 25.01.2007