Informationsdrucksache Nr. 0163/2019:
Zwischenbericht zum 2. Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Gleichstellungsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An die Ratsversammlung (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0163/2019
1
 

Zwischenbericht zum 2. Gleichstellungsaktionsplan der Landeshauptstadt Hannover gemäß der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene

Mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene hat die LHH im Jahr 2011 ihr Engagement für Geschlechtergerechtigkeit über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus bekräftigt. Eine zentrale Aufgabe, die sich aus der Unterzeichnung der Europäischen Charta herleitet, ist die Erarbeitung von Gleichstellungsaktionsplänen. Sie sind laut Charta notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Ihre besondere Qualität liegt in der konkreten Benennung von zu ergreifenden Maßnahmen und der regelmäßigen Berichterstattung

Zum 2. Gleichstellungsaktionsplan der LHH mit seiner Laufzeit von 2017 bis 2019 wurde im Sommer 2018 eine Zwischenabfrage zum Sachstand der Umsetzung durchgeführt. In Formularen, die die Zielsetzungen, Maßnahmen und Indikatoren der jeweiligen Aktionen wiedergaben, wurden die jeweiligen Zwischenstände abgefragt. Die Rückmeldungen erfolgten im Herbst und die Zusammenstellung ergab eine sehr umfangreiche Berichterstattung.

In der beigefügten Anlage sind die Ergebnisse tabellarisch in einer Kurzfassung als Übersicht dargestellt. Eine ausführliche Berichterstattung kann zu einzelnen Maßnahmen durch Vertretungen aus den Fachverwaltungen in einem Folgetermin des Gleichstellungsausschusses erfolgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Der Gleichstellungsaktionsplan und die dazu gehörige Berichterstattung hat das Thema Gender als grundlegendes Thema.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18.1 
Hannover / 03.01.2019