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Erweiterung der Kita der ev.-luth. Lister Johannes- u. Matthäus Kirchengemeinde um eine Krippengruppe
Antrag,
zu beschließen,
- die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Lister Johannes- u. Matthäus Kirchengemeinde in Hannover-List, Bothfelder Str. 3, um eine Krippengruppe mit max. 15 Kindern (1,5 - 3 Jahre) zu erweitern und
- ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung für die vorgenannte Angebotsstruktur entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvereinbarungen für verbandseigene Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote in Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 10.000,00 € | 4645.000/988400 | Zuwendungen | 81.000,00 € | 4645.000/718000* |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 800,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 10.000,00 € | | Ausgaben insgesamt | 81.800,00 € | |
Finanzierungssaldo | -10.000,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -81.800,00 € | |
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Lister Johannes- und Matthäus Kirchengemeinde in der Bothfelder Straße betreut in drei Kindergartengruppen insgesamt 75 Kinder.
Die große Nachfrage an Plätzen für die Altersgruppe der 1 - 3 Jährigen hat die Kirchengemeinde veranlasst, über eine Erweiterung um eine Krippengruppe nachzudenken.
Da derzeit Planungen bzgl. eines neuen Gemeindehauses bestehen, soll in diesem Zusammenhang ein Anbau an der bestehenden Einrichtung in der Bothfelder Straße vorgenommen werden.
Zur Finanzierung dieser Baumaßnahme wird die Kirchengemeinde auf eigene und Spendenmittel zurückgreifen.
Durch die zusätzlichen Krippenplätze wird dem seit dem 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 81.000 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden der Kirchengemeinde einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 € gewährt.
Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppe ist zum 01.08.2007 geplant.
Diese Maßnahme wurde mit der Landesschulbehörde (Nieders. Landesjugemdamt) vorbesprochen und die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4
Hannover / 25.01.2007