Drucksache Nr. 0163/2007:
Erweiterung der Kita der ev.-luth. Lister Johannes- u. Matthäus Kirchengemeinde um eine Krippengruppe

Inhalt der Drucksache:

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0163/2007
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Erweiterung der Kita der ev.-luth. Lister Johannes- u. Matthäus Kirchengemeinde um eine Krippengruppe

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Lister Johannes- u. Matthäus Kirchengemeinde in Hannover-List, Bothfelder Str. 3, um eine Krippengruppe mit max. 15 Kindern (1,5 - 3 Jahre) zu erweitern und
  • ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufende Förderung für die vorgenannte Angebotsstruktur entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvereinbarungen für verbandseigene Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote in Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.000/988400Zuwendungen81.000,00 €4645.000/718000*
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt81.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-81.800,00 € 
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages


Die Kindertagesstätte der Ev.-luth. Lister Johannes- und Matthäus Kirchengemeinde in der Bothfelder Straße betreut in drei Kindergartengruppen insgesamt 75 Kinder.

Die große Nachfrage an Plätzen für die Altersgruppe der 1 - 3 Jährigen hat die Kirchengemeinde veranlasst, über eine Erweiterung um eine Krippengruppe nachzudenken.
Da derzeit Planungen bzgl. eines neuen Gemeindehauses bestehen, soll in diesem Zusammenhang ein Anbau an der bestehenden Einrichtung in der Bothfelder Straße vorgenommen werden.
Zur Finanzierung dieser Baumaßnahme wird die Kirchengemeinde auf eigene und Spendenmittel zurückgreifen.

Durch die zusätzlichen Krippenplätze wird dem seit dem 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 81.000 € jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden der Kirchengemeinde einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000 € gewährt.

Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppe ist zum 01.08.2007 geplant.
Diese Maßnahme wurde mit der Landesschulbehörde (Nieders. Landesjugemdamt) vorbesprochen und die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.








51.4 
Hannover / 25.01.2007