Drucksache Nr. 0162/2012:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änderung – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0162/2012
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 536, 1. Änderung – Nahversorgungszentrum Tempelhofweg –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung
  • Festsetzung einer Baufläche für ein Nahversorgungszentrum mit ergänzenden Nutzungen, bestehend aus einem Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m² sowie weiteren Läden mit einer max. Verkaufsfläche von zusammen 300 m² und Räumen für Büros, Verwaltungen und freie Berufe
  • Festsetzung einer Fläche für ein Regenwasserrückhaltebecken
  • Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche

entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Planunterlagen in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen,

3. die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB sowie die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Einkaufszentrums geschaffen werden. Die entstehenden Läden und ergänzenden Nutzungen dienen der Nahversorgung und kommen damit allen in den angrenzenden Wohngebieten lebenden Menschen gleichermaßen zugute.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines der Nahversorgung dienenden Einkaufszentrums geschaffen werden. Das Bauvorhaben würde einen Ersatz für das den heutigen Ansprüchen nicht mehr entsprechende und zum Teil leerstehende Ladenzentrum darstellen und den nördlichen Teil des zentralen Versorgungsbereiches "Holzwiesen" nachhaltig sichern.

Da die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans dem geplanten Einkaufszentrum entgegenstehen, hat der Eigentümer des Baugrundstücks beantragt, das erforderliche Baurecht durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu schaffen.

Der Vorhabenträger möchte sein Baugrundstück um Flächen, die der Stadt gehören, erweitern. Es handlt sich dabei um einen schmalen Streifen der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) am Tempelhofweg sowie einen ca. sechs Meter breiten Streifen der Grünfläche westlich des Regenwasserrückhaltebeckens. Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass diese Flächen entbehrlich sind und von daher einem Verkauf nichts entgegen steht.


Das Regenwasserrückhaltebecken und Teilflächen des Tempelhofweges sowie des Lankwitzweges werden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan einbezogen. Dies ist erforderlich, weil das Rückhaltebecken wegen des Hinzufügens und der Abgabe von Flächen neu zugeschnitten werden soll, und weil die Seitenräume der Verkehrsflächen möglichst aufgewertet werden sollen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 536 dient der Wiedernutzbarmachung einer teilweise durch Leerstand bereits brachgefallenen Baufläche. Die Änderung wird als sogenannter Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren, d. h. ohne förmliche Umweltprüfung und förmlichen Umweltbericht, durchgeführt.

61.13 
Hannover / 18.01.2012