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Anerkennung und Förderung einer Kleinen Kindertagesstätte des Trägers "Kinderhaus" e.V.
Antrag,
zu beschließen,
ab 01.03.2007 die Kleine Kindertagesstätte des Vereins "Kinderhaus" e.V.,De-Haen-Platz 4 mit 10 Plätzen für Krippenkinder nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeiträge in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen anzuerkennen und ab Erteilung der Betriebserlaubnis die laufenden Beihilfen zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | 2.800,00 € | 4645.901/988400 | Zuwendungen | 54.400,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | 224,00 € | Einzelplan 9 |
Ausgaben insgesamt | 2.800,00 € | | Ausgaben insgesamt | 54.624,00 € | |
Finanzierungssaldo | -2.800,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -54.624,00 € | |
*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Begründung des Antrages
Der Träger "Kinderhaus" e.V. bietet seit vielen Jahren in der List ein breitgefächertes, offenes Angebot für Kinder und Eltern. Die große Nachfrage nach einem festen Betreuungsangebot für die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren hat den Verein veranlasst, in unmittelbar benachbarten Räumen am De-Haen-Platz 4 eine Kleine Kindertagesstätte mit 10 Krippenplätzen zu planen und einen entsprechenden Antrag auf Förderung zu stellen.
Entsprechend der geplanten Nutzung werden die notwendigen Umbaumaßnahmen von dem Träger mit Hilfe von Spenden und Eigenleistungen vorgenommen, so dass der Stadt keine Investitionskosten entstehen.
Durch die zusätzlichen Krippenplätze wird dem seit dem 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.
Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 54.624,00€ jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden dem Verein einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von max. 2.800€ gewährt.
Die Einrichtung der zusätzlichen Gruppe soll zum 1.3.2007 erfolgen. Die Planung wurde mit dem Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie vorbesprochen und die Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.4
Hannover / 25.01.2007